Anrufsammeltaxi
Das Anruf-Sammel-Taxi bietet Ihnen Mobilität auch außerhalb der Stadtbusfahrzeiten. Als Ergänzung zum Stadtbus können Sie diesen Service nach dem AST-Fahrplan nutzen.
Durchgeführt werden die Fahrten mit "normalen" Taxis des von uns beauftragten taxi- und Mietwagennternehmens. Achten Sie bitte auf das AST-Symbol auf den Taxis. Da es sich um ein Sammeltaxi handelt, teilen Sie sich bei Bedarf das Fahrzeug mit anderen Mitfahrern.
Für Fragen steht Ihnen die AST-Zentrale rund um die Uhr oder die Auskunft der Stadtwerke Straubing zur Verfügung.
Tel.: 09421 / 51651
Neuer AST-Flyer gültig ab 01.01.2025
Preise gültig ab 01.01.2025
Preisgrenze 0, Preisstufe 1:
- AST-Tarif: 6,00 €
- ermäßigter Tarif: 4,00 €
- Familientarif: 7,00 €
Preisgrenze 1, Preisstufe 1:
- AST-Tarif: 6,50 €
- ermäßigter Tarif: 4,50 €
- Familientarif: 9,00 €
Preisgrenze 2, Preisstufe 2:
- AST-Tarif: 7,00 €
- ermäßigter Tarif: 5,00 €
- Familientarif: 10,00 €
Preisgrenze 3, Preisstufe 3:
- AST-Tarif: 7,00 €
- ermäßigter Tarif: 5,00 €
- Familientarif: 10,00 €
Preisgrenze 4, Preisstufe 4:
- AST-Tarif: 7,50 €
- ermäßigter Tarif: 5,50 €
- Familientarif: 12,00 €
Preisgrenze 5, Preisstufe 5:
- AST-Tarif: 8,00 €
- ermäßigter Tarif: 6,00 €
- Familientarif: 14,00 €
AST-Tarif: Der AST-Tarif ist der Tarif für Erwachsene.
Bei Preisgrenzen ist die Anzahl der überfahrenen Preisgrenzen angegeben.
Das Stadtgebiet wurde für den AST-Verkehr in Tarifzonen unterteilt. Diese werden begrenzt durch auf die Innenstadt (=Innenzone) zulaufende Korridorgrenzen und durch um die Innenstadt verlaufende Preisgrenzen. Der Fahrpreis errechnet sich aus der Anzahl überfahrener Preisgrenzen (siehe Tabelle oben).
Beim Überfahren der Korridorgrenzen wird zur Preisbildung immer eine Fahrt über die Innenzone zugrunde gelegt. Dabei wird das angenommene Durchfahren der Innenzone als Überschreiten einer Preisgrenze gewertet.
Preise gültig ab 01.01.2025
Der AST-Tarif ist der Tarif für Erwachsene.
Bis zu zwei Erwachsene mit zur Familie gehörende Kinder für ein reguläres Fahrzeug (kein Großraumfahrzeug). Der Familientarif kann ausschließlich für Erwachsene mit Kindern bis einschl. 14 Jahre genutzt werden.
Der ermäßigte Tarif ist gültig für:
- Kinder (6-14 Jahre)
- Deutschland-Ticket
- Zeitfahrkarten des Stadtbusverkehrs: Wochen -, Monats- und Jahreskarten, SBV-Schülerfahrkarten
- Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke.
- Begleitperson (vorhandenes Merkzeichen "B") benötigt keine Fahrkarte
Kinder bis 5 Jahre nutzen das AST kostenlos. Eine Begleitperson ab 6 Jahre ist erforderlich. Für die Begleitperson gilt der entsprechende Tarif.
Berechnungsbeispiele von AST-Abfahrtsstelle - zum Zielort:
- Finkenstraße - Klinikum St. Elisabeth:
- Preisgrenze 0
- Preisstufe 1
- Ludwigsplatz - Tiergarten / AUQAtherm:
- Preisgrenze 1
- Preisstufe 1
- Ittling - Tiergarten / AQUAtherm:
- Preisgrenze 2
- Preisstufe 2
- Bahnhof - Industriegebiet Sand:
- Preisgrenze 3
- Preisstufe 3
- Haid - Alburg:
- Preisgrenze 4
- Preisstufe 4
- Kay - Industriegebiet Sand:
- Preisgrenze 5
- Preisstufe 5
Bei den Preisgrenzen ist die Anzahl der überfahrener Preisgrenzen angegeben.
Fahrpreis im Stadtgebiet Straubing: 6,00 €
Sie können das Veranstaltungs-Sammeltaxi für Veranstaltungen im Theater am Hagen, Joseph-von-Fraunhofer-Halle, kleine Messehalle, Rittersaal, Rathaussaal, Alter Schlachthof nutzen.
Bei Veranstaltungen mit festem Ende:
Bestellen Sie vor der Veranstaltung, spätestens in der Pause, im Foyer / Garderobe ein Sammeltaxi und Sie werden 15 Minuten nach Ende der Vorstellung innerhalb des Stadtgebietes bis vor die Haustüre gebracht!
Bei Veranstaltungen ohne festem Ende:
Bestellen Sie telefonisch spätestens eine halbe Stunde vor Fahrtantritt ihr Sammeltaxi zu den im Fahrplan angegebenen Zeiten unter Tel.: 09421-51651
Abfahrtsstellen:
- Theater am Hagen
- Usulinengymnasium für Rittersaal
- Ludwigsplatz für Rathaussaal
- Stadtwerke für Alter Schlachthof
- Joseph-von-Fraunhofer-Halle, auch für kleine Messehalle
Während des Gäubodenvolksfestes können folgende AST-Abfahrtsstellen nicht bedient werden:
- Eisstadion (Pulverturm)
- Gartenstraße (Eisstadion)
- Joseph-von-Frauenhofer-Halle
- Schützenhaus, Am Hagen
- Spitaltor
Während des Gäubodenvolksfestes befindet sich Zentral eine AST-Abfahrtsstelle am Busbahnhof am Hagen.
Nutzung durch schwerbehinderte Menschen
Fahrkostenerstattung durch die Stadt Straubing
Antragsberechtigte: Wohnsitz Straubing
Für schwerbehinderte Menschen, die einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr haben (gern. § 145 SGB IX), wird die Benutzung des AST durch das Amt für soziale Sicherung, für maximal 8 Fahrten je Monat, gefördert. Merkblatt, Antrag und weitere Auskünfte erhalten Sie vom Amt für soziale Sicherung, dem Behindertenbeirat der Stadt Straubing, dem Verkehrsbüro der Stadtwerke und vom AST-Auftragsunternehmer.
Formelle Voraussetzung ist das Vorliegen eines amtlichen Schwerbehindertenausweises mit unten genannten Merkzeichen*.
Erweiterter Fahrplan „Soziales Rathaus“
Für schwerbehinderte Menschen kann das AST während den Öffnungszeiten des Sozialen Rathauses genutzt werden. Vorrausetzung ist das Vorliegen eines amtlichen Schwerbehindertenausweises mit unten genannten Merkzeichen*.
Es gelten während der Öffnungszeiten des Sozialen Rathauses die Fahrzeiten des Sonn- und Feiertags-Fahrplan (S) und die AST-Fahrpreise. Bei der telefonischen Anmeldung bitte das Merkzeichen mit angeben und bei Fahrtantritt dem AST-Fahrer den Schwerbehindertenausweises vorlegen.
*Merkzeichen des amtlichen Schwerbehindertenausweises:
G: gehbehindert
aG: außergewöhnlich gehbehindert
Bl: blind
H: hilflos
Gl:gehörlos
Die Beratungsstelle der Stadt Straubing für Menschen mit Behinderung:
Stadt Straubing - Amt für soziale Sicherung,
„Soziales Rathaus“, Bürgerservice
Am Platzl 31, 94315 Straubing
Telefon: 09421 / 944-70222
Email: sozialamt@straubing.de
Internet: www.straubing.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo. - Di.: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do.: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Das entsprechende Merkblatt sowie das Antragsformular haben wir hier zum Download bereitgestellt:
Auch Personen mit Rollstuhl können das Anruf-Sammeltaxi nutzen. Hierfür wird ein spezielles Fahrzeug zur Beförderung von Personen mit Rollstuhl eingesetzt. Um sicher zu sein, dass Ihr E-Rollstuhl in das AST-Fahrzeug passt, können wir dies bei einem Probelauf testen. Die Rollstuhlrampe hat eine max. Tragekraft von 350 kg.
Die Beförderung von Personen mit Rollstuhl kann nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Taxiunternehmen erfolgen und nur, wenn das Taxiunternehmen die Beförderung ermöglichen kann.
Die Anmeldung des Fahrtwunsches muss mindestens eine Stunden vor der jeweiligen Abfahrtszeit erfolgen, da das Fahrpersonal auf das rollstuhlgerechte Fahrzeug wechseln muss.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur im Rahmen der vorhandenen Beförderungskapazität.
Kennzeichen "aG"
Fahrgäste mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung mit dem Kennzeichen "aG" können das Anruf-Sammel-Taxi Montag bis Samstag ganztägig nach dem Sonn- und Feiertag Fahrplan nutzen.
Selbstverständlich können auch Kinder mitgenommen werden. Hierfür muss immer ein separater Sitzplatz im Fahrzeug mitgebucht werden. Kinder unter sechs Jahren dürfen allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen mitfahren. Babys und Kleinkinder können nur in eigener, mitgebrachter Sitzschale bzw. Kindersitz / Sitzerhöhung befördert werden. Die Mitnahme von Kinderwägen und Buggys kann nach vorheriger telefonischer Absprache eventuell ermöglicht werden. Ein Anspruch zur Beförderung von Kinderwägen und Buggys besteht dabei nicht.
Grundsätzlich ist es möglich kleinere Tiere sowie Hunde im Anruf-Sammel-Taxi mitzunehmen, sofern der sichere und geordnete Betriebsablauf weiterhin gewährleistet ist und eine Belästigung bzw. Gefährdung von anderen Fahrgästen und der Mitarbeitenden ausgeschlossen ist. Dies muss bei der Bestellung des Anruf-Sammel- Taxis jedoch angegeben werden. Geeignete Transportboxen sind vom jeweiligen Fahrgast selbst bereit zu stellen, das Taxiunternehmen ist hierfür nicht verantwortlich und kann von der Beförderung absehen, wenn die geeignete Transportmöglichkeit nicht durch den Fahrgast mitgebracht wird. Ein Anspruch zur Beförderung von Tieren besteht nicht.
In der Regel ist die Beförderung von Handgepäck problemlos möglich. Größere Gepäckstücke sind vorab bei der Bestellung des Anruf-Sammeltaxis anzumelden. Ein Anspruch zur Beförderung größerer Gepäckstücke besteht dabei nicht.
Die Mitnahme von Fahrrädern und elektrisch angetriebenen Leichtfahrzeugen (e-Scootern) ist im AST nicht möglich.
Informationen für den Fahrtantritt
Der Fahrgast muss pünktlich zur Abfahrtszeit an der bestellten Abfahrtsstelle sein. Das Anruf-Sammel-Taxi kann nicht warten, da dies unnötige Verzögerungen der Routenplanung verursacht. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen von bis zu 15 Minuten nach der regulären Abfahrtszeit kommen. Bestellte Fahrten werden selbstverständlich durchgeführt und das Anruf-Sammel-Taxi kommt garantiert zur bestellten Abfahrtsstelle. Um den Betriebsablauf nicht zusätzlich zu belasten, bitten wir von vermehrten Anrufen aufgrund von Verspätungen Abstand zu nehmen.
Es besteht kein Anspruch auf Beförderung, wenn alle im Einsatz befindende Fahrzeuge durch AST-Fahrten belegt sind. Es werden nur reguläre Fahrzeuge eingesetzt. Es besteht kein Anspruch auf ein Großraumfahrzeug.
Flyer Anrufsammeltaxi mit Liste Haltestellen
Sie finden im ASt-Flyer unter anderem die aktuellen Haltestellen und Abfahrtszeiten.
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