Tarife - gültig ab 01.07.2022 |
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- a) Erwachsene
- 2,10 €
- b) Erwachsene Sozialtarif
- 1,00 €
- c) Auszubildende, Schüler und Studenten
- 1,80 €
- d) Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren)
- 1,30 €
- e) Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren) Sozialtarif
- 0,70 €
Die Tageskarte gilt für eine Person und berechtigt den Inhaber, beliebig häufige Fahrten innerhalb eines Tages durchzuführen.
Nur bei Vorlage des Sozial-Passes der Stadt Straubing erhält der Fahrgast den Sozialtarif b) und c), diese Fahrkarten sind nur in Verbindung
mit dem Sozial-Pass gültig. Bei der ermäßigten Tageskarte c) muss sich der Fahrgast, auf Verlangen des Betriebspersonals, durch einen Kinder-
oder Schülerausweis ausweisen können.
Einzelfahrausweise berechtigen innerhalb des Verkehrsgebietes zur einmaligen Benutzung des Busses auf dem kürzesten Wege in eine Richtung auf das Endziel zu. Umsteigen in Richtung auf das Fahrziel ist gestattet. Es muss die nächstmögliche Verbindung genutzt werden. Mit Einzelfahrkarten sind Rückfahrten nicht zulässig.
Bei den ermäßigte Einzelfahrkarten c), d) und e) muss sich der Fahrgast, auf Verlangen durch das Betriebspersonal, ausweisen können. Dies kann bei dem Fahrausweis c) durch einen Schüler-, bzw. Studentenausweis, bei Fahrausweis d) und e) durch einen Kinder- bzw. Schülerausweis erfolgen.
Nur bei Vorlage des Sozial-Passes der Stadt Straubing erhält der Fahrgast den Sozialtarif b) und e), diese sind nur in Verbindung mit dem Sozial-Pass gültig.
Tageskarte für eine Person*
- a)Tageskarte Erwachsene
- 4,20 €
- b)Tageskarte Erwachsene Sozialtarif
- 2,00 €
- c) Tageskarte Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren) Sozialtarif
- 1,40 €
Die Tageskarte gilt für eine Person und berechtigt den Inhaber, beliebig häufige Fahrten innerhalb eines Tages durchzuführen.
Nur bei Vorlage des Sozial-Passes der Stadt Straubing erhält der Fahrgast den Sozialtarif b) und c), diese Fahrkarten sind nur in Verbindung
mit dem Sozial-Pass gültig. Bei der ermäßigten Tageskarte c) muss sich der Fahrgast, auf Verlangen des Betriebspersonals, durch einen Kinder-
oder Schülerausweis ausweisen können.
- Partner-Tageskarte*
- 5,70 €
Dieser Fahrschein gilt für bis zu zwei Erwachsene und max. 4 Kinder bis 14 Jahre. Bei Kindergarten- und Schulausflügen gilt diese Fahrkarte für bis zu 9 Fahrgästen, die sich aus Kindergarten-Kindern ab 6 Jahren, Schülern, Lehrkräften und / oder Begleitpersonen zusammen setzen können.
Ab 6 Jahren ist jeder Fahrgast zahlungspflichtig!
Die Partner-Tageskarte berechtigt die Gruppe, beliebig häufige Fahrten innerhalb eines Tages durchzuführen. Die Gruppe darf sich nicht trennen.
Mehrfahrtenkarte (4 Fahrten)*
- a) Erwachsene
- 6,80 €
- b) Kinder (von 6 bis einschl. 14 Jahren)
- 3,70 €
Die Mehrfahrtenkarte berechtigt zu 4 Einzelfahrten. Sie kann auch von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden. Dazu muss die erforderliche Anzahl der Felder (je Person ein Feld) unverzüglich vor Fahrtantritt entwertet werden.
Bitte beachten: Die Fahrten 3 und 4 sind auf der Rückseite der Mehrfahrtenkarte zu entwerten.
Wochenkarte (Auszubildende, Schüler & Studenten)*
- Wochenkarte (Auszubildende, Schüler & Studenten)*
- 10,50 €
Die Wochenkarte gilt an allen Tagen der Kalenderwoche und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten. Sie ist nicht übertragbar. Sie ist nur gültig leserlich eingetragenem Vor- und Nachnamen des Inhabers..
Bei den Wochenkarten vom Block (rote Fahrkarte) ist zu beachten:
Sie ist nur gültig mit dem Stempelaufdruck des Entwerters.. Sie muss bei der 1. Fahrt (sofort bei Fahrtantritt) entwertet werden. Sie gilt an allen Tagen der Kalenderwoche in der sie entwertet wurde. Bei nicht entwerteter Karte wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von bis zu 60,00€ fällig. Der Fahrgast muss sich auf Verlangen durch das Betriebspersonal ausweisen können. Dies kann durch einen Schüler-, Studentenausweis bzw. Nachweis zur Berechtigung erfolgen.
- Wochenkarte (variabel)*
- 15,00 €
Die variable Wochenkarte ist übertragbar auf jede beliebige Person. Sie kann an jedem beliebigen Werktag erworben werden. Sie ist gültig an allen Tagen im angegeben Zeitraum (ab Ausstellungsdatum 7 Tage) und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet.
- Monatskarte (variabel)*
- 42,00 €
Die variable Monatskarte ist übertragbar auf jede beliebige Person. Sie ist gültig an allen Tagen im angegebenen Zeitraum und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet. Sie kann an jeden beliebigen Werktag erworben werden und gilt ab Ausstellungsdatum 1 Monat.
Monatskarte (Auszubildende, Schüler & Studenten)
- Monatskarte (Auszubildende, Schüler & Studenten)
- 31,00 €
Die Monatskarte für Auszubildende und Schüler gilt an allen Tagen des Kalendermonats und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet. Sie ist nicht übertragbar. Sie ist nur gültig leserlich eingetragenem Vor- und Nachname des Inhabers.. Der Fahrgast muss sich auf Verlangen durch das Betriebspersonal ausweisen können. Dies kann durch einen Schüler-, Studentenausweis bzw. Nachweis zur Berechtigung erfolgen.
Halb-Jahreskarte (variabel)
- Halb-Jahreskarte (variabel)
- 210,00 €
Die variable Halb-Jahreskarte kann an jedem beliebigen Tag des Jahres erworben werden und gilt ab Ausstellungsdatum 6 Monate. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet. Die Fahrkarte ist übertragbar.
- Jahreskarte (variabel)
- 380,00 €
Die variable Jahreskarte kann an jedem beliebigen Tag des Jahres erworben werden und gilt ab Ausstellungsdatum 12 Monate. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet. Die Fahrkarte ist übertragbar.
- a) Monatskarte
- 34,50 €
- b) Jahreskarte
- 300,00 €
Das Job-Ticket ist eine ermäßigte Monatskarte bzw. Jahreskarte, die ein Arbeitgeber erwirbt. Der Erwerb durch Einzelpersonen ist nicht zulässig. Die Mindestabnahme beträgt fünf Fahrkarten je Monat beziehungsweise Jahr. Sie ist nur gültig im angegebenen Zeitraum. Sie ist nicht übertragbar.
Bayern-Tickets,Tagesticket Gäubodenbahn
- Bayern-Ticket*
- Bayern-Ticket Single 1. Klasse*
- Bayern-Ticket Nacht*
- Tagesticket Gäubodenbahn
Bitte aktuelle Tarife der DBbeachten!
Die Tickets sind im Stadtbus erhältlich und werden auf allen unseren Linien anerkannt. Es gelten die Tarifbestimmungen der DB. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bahn.de.
RVV-Tickets werden auf allen unseren Linien im ein- und ausbrechenden Verkehr anerkannt - nicht gültig im Binnenverkehr. Es gelten die Tarifbestimmungen des RVV.
Deutschland-Ticket, gültig ab 01.05.2023
Das Deutschland-Ticket wird auf allen unseren Linien anerkannt. Es gilt für eine Person und ist nicht übertragbar. Das Ticket gilt im angegebenen Zeitraum deutschlandweit ganztägig im öffentlichen Personennahverkehr. Es gilt nicht im Fernverkehr (z.B. ICE, IC, EC oder Flixtrain).
Bayerisches Ermäßigungsticket, gültig ab 01.09.2023
Das Bayerische Ermäßigungsticket wird auf allen unseren Linien anerkannt. Es gilt für eine Person und ist nicht übertragbar. Das Ticket gilt im angegebenen Zeitraum deutschlandweit ganztägig im öffentlichen Personennahverkehr. Es gilt nicht im Fernverkehr (z.B. ICE, IC, EC oder Flixtrain).
Das Bayerische Ermäßigungsticket ist ausschließlich als digitales Abo verfügbar und monatlich kündbar. Für den Stadtbusverkehr in Straubing ist das Ticket über die App des Regensburger Verkehrsverbunds (RVV-App) erhältlich. Alle Infos dazu finden Sie hier: www.rvv.de/ermaessigungsticket.
Im Verkehrsbüro der Stadtwerke Straubing ist das Ermäßigungsticket nicht verfügbar.
* sind im Stadt-Bus-Verkehr Straubing erhältlich. Bei Verlust von Fahrscheinen besteht kein Ersatzanspruch
Zeitfahrkarten für Schüler und Auszubildende
Berechtigte zum Erwerb von Zeitfahrkarten für Schüler und Auszubildende
Beim Erwerb von Zeitfahrkarten für Schüler und Auszubildende kann die Verkaufsstelle einen Nachweis der Ausbildungsstelle bzw. des Trägers des sozialen oder ökologischen Dienstes fordern. Die Stadtwerke stellen ein Formular „Nachweis zur Berechtigung“ zur Verfügung. Das Formular ist in den Fahrkartenvorverkaufsstellen erhältlich. Der Nachweis muss durch die Ausbildungsstelle bzw. des Trägers des sozialen oder ökologischen Dienstes bestätigt werden. Der Nachweis gilt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung längstens ein Jahr. Der Nachweis kann bei Fahrscheinkontrollen verlangt werden.
Berechtigte sind:
(1) Schüler und Studenten öffentl., staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater
- allgemeinbildender Schulen
- berufsbildender Schulen,
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges
- Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkshochschulen.
(2) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter (1) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
(3) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne §19 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;
(4) Personen, die einen staatlicher anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
(5) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;
(6) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Dienstes
Die Mehrfahrtenkarten und die Notfahrscheine müssen unverzüglich vor Fahrantritt im Bus und in Pfeilrichtung entwertet werden. Nach dem Entwerten kontrolliere bitte, ob ein Stempelaufdruck im betreffenden Feld deiner Fahrkarte erfolgt ist. Melde eine Fehlstempelung sofort beim Fahrer, ansonsten ist die Fahrkarte insgesamt ungültig. Ebenso bei eigenmächtigen Veränderungen, wie auch das bloße Abtrennen von Abschnitten.
Wichtig ist bei der 4er-Karte, dass die Fahrten 3 und 4 auf der Rückseite entwertet werden müssen!
Die Einzel- und Tageskarten die der Busfahrer für Sie mit dem Fahrscheineindrucker erstellt, müssen Sie nicht mehr entwerten.
Notfahrscheine müssen immer entwertet werden.
Bei technischer Störung des Fahrscheindruckers erhalten Sie vom Busfahrer einen Notfahrschein. Das Sortiment an Notfahrscheinen ist auf Einzel-, Tages- und Mehrfahrtenkarten beschränkt.
Bei Ihrer Fahrkarte handelt es sich um Thermopapier. Schützen Sie dieses Thermopapier vor Sonneneinstrahlungen, Feuchtigkeit, Wärme und anderen schädlichen Stoffen, Fetten od. Lösungsmitteln, wie sie z.B, in Klarsichtfolien, -hüllen enthalten sind. Das Thermopapier darf auch nicht laminiert werden.
Gesamte Tariferklärung zum Download
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