Was regelt die EnEV 2014? Die Energieeinsparverordnung (abgekürzt EnEV) regelt alle Belange des energiesparenden Bauens und stellt Anforderungen an Neubaugebäude und Altbausanierungen. Sie gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und definiert die energetischen Mindestanforderungen für die Gebäudehülle, Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung.
Die EnEV 2014 setzt die europäischen Vorgaben zur Gebäudeeffizienz in nationales Recht um. Umwelt- und Klimaziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahre 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Neben Förderprogrammen und Sanierungsfahrplänen der Bundesregierung stellt die EnEV ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Ziele dar.
Die EnEV legt Obergrenzen für den Jahres-Primärenergiebedarf fest und verschärft die energetischen Anforderungen des Primärenergiebedarfs der zuvor gültigen EnEV 2009 und weitet die Pflichten des Energieausweises aus.
Die Anforderungen an den Neubau, insbesondere die Begrenzung des Primärenergiebedarfs wurden in der EnEV 2014 gegenüber der EnEV 2009 um 25 Prozent verschärft. Damit sich Bauherren auf die höheren Anforderungen einstellen konnten, galten die neuen Mindestwerte jedoch erst ab Beginn des Jahres 2016 und sind seither unter dem Begriff EnEV 2016 zusammengefasst. Die Höchstwerte des Jahresprimärenergiebedarfs richten sich dabei nach einem gedachten Referenzgebäude.