Das Stromnetz verbindet Erzeuger und Verbraucher von elektrischer Energie. Zwischen den Akteuren herrscht dabei ein sensibles Gleichgewicht. Die Aufgabe der Versorgungsnetzbetreiber ist dabei, genau abzuwägen, welche Erzeugungskapazitäten bei der gegeben Netzstruktur angeschlossen werden können.
Um eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in Betrieb zu nehmen, ist deshalb eine netztechnische Vorprüfung notwendig. Dabei wird auch der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt der Anlage zum vorhandenen Versorgungsnetz lokalisiert. Der Anschluss einer Erzeugungsanlage nach EEG über den bestehenden Hausanschluss und das bestehende Versorgungsnetz sind dabei nicht grundsätzlich garantiert. Für den Anschluss an einen zu ermittelnden Netzanschlusspunkt gemäß EEG können Anschlussänderungen notwendig werden. Unter Umständen ist ein Anschluss erst möglich, nachdem Anpassungen im Stromversorgungsnetzt umgesetzt worden sind.
Tipp der Stadtwerke-Experten:
Schließen Sie endgültige Kaufverträge am besten erst ab, wenn Ihr Versorgungsnetzbetreiber (Stadtwerke Straubing) die Einspeisemöglichkeit Ihrer Anlage geprüft hat.
Hinweis
EEG-Erzeugungsanlagen (z. B. PV-Anlagen) erleben gerade einen regelrechten Boom. Deshalb kommt es aktuell bei der Anmeldung und weiteren Bearbeitungsschritten in unserem Haus zu einem sehr hohen Aufkommmen und entsprechend längeren Wartezeiten. Wir bitten Sie daher, von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstatus Ihres Antrags abzusehen.
Die Anmeldung einer EEG-Erzeugungsanlage bei den Stadtwerken ist ganz einfach: Von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme in nur 5 Schritten. Dabei erhalten Sie Antworten auf alle relevanten Fragen - von A wie Antragsstellung bis Z wie Zahlung der Einspeisevergütung.
1. Netzanschluss beantragen
Ihr Elektroinstallateur meldet die PV-Anlage in unserem Netzanschlussportal für Sie an.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Schritt bereits folgende Daten verpflichtend anzugeben sind:
Umsatzsteuersachverhalt
Bankverbindung / SEPA-Lastschriftmandat
Wenn Sie Fragen zum Umsatzsteuersachverhalt haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt. Wir bitten um Verständnis, dass eine Beratung durch die Stadtwerke leider nicht möglich ist.
Die Bankverbindung inkl. Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist ebenfalls eine Pflichtangabe. Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen/können so geben Sie bitte dies im Portal im Feld IBAN entsprechend an. Reichen Sie dann aber bitte umgehend per E-Mail an eeg-kwk@stadtwerke-straubing.de eine gültige Bankverbindung ein, um das Guthaben der Einspeisevergütung an Sie auszahlen zu können.
2. Netzverträglichkeitsprüfung
Wir prüfen nun die Anschlussmöglichkeit an einen Netzanschlusspunkt. Ist dies technisch möglich, erhalten Sie bzw. Ihr Installateur von uns eine Anschlusszugsage. Sollte der Anschluss nicht ohne weitere Baumaßnahmen möglich sein, informieren wir Sie in einem Schreiben detailliert zum weiteren Vorgehen.
Aufgrund des aktuell sehr hohen Aufkommens an Anfragen bitten wir um Verständnis, dass wir Anschlusszusagen nur für einen begrenzten Zeitraum aufrecht erhalten können. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Zusage mit uns in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass Ihrem Netzbetreiber für die Netzverträglichkeitsprüfung ein gesetzliches Zeitfenster von 4 Wochen zur Verfügung steht. Die Frist beginnt erst dann, wenn uns alle notwendigen Unterlagen über das Portal vollständig übermittelt wurden.
3. Installation
Wenn die Netzverträglichkeitsprüfung positiv ausgefallen ist, kann Ihr Elektroinstallateur die PV-Anlage montieren. Sobald die Anlage fertiggestellt ist, kann die Meldung der Inbetriebnahme im Netzanschlussportal der Stadtwerke durch Ihren Elektroinstallateur erfolgen.
Bitte beachten Sie: Ab dem Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme nach EEG haben Sie 1 Monat Zeit, sich selbst und Ihre PV-Anlage (ggf. samt Batteriespeicher) im Marktstammdatenregister anzumelden, um Sanktionen und ggf. Strafzahlungen zu vermeiden. Der Zeitpunkt der erstmaligen Netzeinspeisung, d. h. Zählereinbau durch die Stadtwerke, ist für die Registrierungsfrist dabei nicht von Bedeutung!
4. Inbetriebnahme
Ob eine Inbetriebnahme im Beisein eines Mitarbeiters der Stadtwerke Straubing erfolgen muss, hängt u.a. vom eingereichten Messaufbau bzw. Messkonzept ab. Ihr Elektroinstallateur erhält über das Netzanschlussportal eine entsprechende Rückmeldung.
Bitte beachten Sie: Ab dem Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme nach EEG haben Sie 1 Monat Zeit, sich selbst und Ihre PV-Anlage (ggf. samt Batteriespeicher) im Marktstammdatenregister anzumelden, um Sanktionen zu vermeiden. Der Zeitpunkt der erstmaligen Netzeinspeisung, d. h. Zählereinbau durch die Stadtwerke, ist für die Registrierungsfrist dabei nicht von Bedeutung!
5. Einspeisevergütung
Sobald alle nötigen Unterlagen (Punkt 1-4) vollständig vorliegen, kann Ihre PV-Anlage im Abrechnungssystem der Stadtwerke erfasst werden. Sie erhalten von uns eine Übersicht mit den wichtigsten Daten zu Ihrer PV-Anlage sowie einen Abschlagsplan mit den von uns berechneten Guthaben-Abschlägen für die Netzeinspeisung Ihrer PV-Anlage.
PV-Anlagen größer 100 kWp müssen verpflichtend in die Direktvermarktung. Die Stadtwerke Straubing können Ihnen als Anlagenbetreiber derzeit noch kein Angebot zur Direktvermarktung machen. Bitte suchen Sie sich daher rechtzeitig einen Direktvermarkter, um Sanktionen oder ggf. Strafzahlungen zu vermeiden.
Ansprüche aus Zahlungen (z.B. Abschlagszahlungen, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG werden erst dann fällig, wenn die Anlagen fristgerecht innerhalb von 1 Monat im Markstammdatenregister angemeldet wurden. Bitte stellen Sie sicher, sofern Ihr Elektroinstallateur die Anmeldung für Sie übernimmt, dass diese entsprechend innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt, um Sanktionen und ggf. Strafzahlungen für Sie als Anlagenbetreiber zu vermeiden.
Die Stadtwerke verzichten darauf, einen separaten Einspeisevertrag mit Ihnen zu schließen. Alle wesentlichen Rechte, Ansprüche und Pflichten von Anlagenbetreibern und Netzbetreibern sind im EEG geregelt.
Hinweis für Stromkunden der Stadtwerke:
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen die Stadtwerke die Einspeisevergütung der PV-Anlage nicht mit den Abschlägen für den Strombezug verrechnen. Sie erhalten daher nach Ablauf eines Kalenderjahres wie gewohnt eine Abrechnung für den Strombezug und zusätzlich eine Abrechnung für die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage.
FAQs
Das Themengebiet Erneuerbare Energien und insbesondere der Teilbereich Photovoltaik ist sehr breit gefächert und geprägt von stetigen Veränderungen. Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Homepage viele aktuelle Informationen und Grafiken zum besseren Verständnis zur Verfügung. Hier finden Sie umfassende und aktuelle Antworten u.a. zu folgenden Themen:
Die Stadtwerke empfehlen Ihnen daher dringend, sich vor Anschaffung einer Erneuerbaren-Energien-Anlage auf den Seiten der Bundesnetzagentur umzusehen und sich dort eingehend zu informieren.
Die Informationen auf der Homepage der Bundesnetzagentur werden laufend und zeitnah an Gesetzesänderungen angepasst.
Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Anlagen sind steckerfertige PV-Anlagen. Sie bestehen meist aus wenigen PV-Modulen und einem Wechselrichter.
Balkonkraftwerke fallen unter das EEG. Betreiber haben damit grundsätzlich die gleichen Rechte wie Betreiber von anderen Solaranlagen in der Leistungsgröße. Entsprechend sind auch die gleichen Voraussetzungen und Pflichten einzuhalten.
Ein Balkonkraftwerk muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber ist nicht notwendig.
Welche technischen Anforderungen notwendig sind, um ein Balkonkraftwerk über eine Steckdose mit dem Haus- oder Wohnungsstromkreis (und dadurch mittelbar mit dem Netz) zu verbinden, finden Sie auf der Internetseite des VDE - Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik.
Häufige Fragen zu Balkonkraftwerken wie z.B. „Was ist eine Balkon-Solaranlage?“ oder „Wann gilt eine Balkon-Solaranlage als „Steckersolargerät“ im Sinne der Sonderregelungen des EEG?“ und viele weitere beantwortet die Bundesnetzagentur auf Ihrer Homepage.
Betreiberwechsel
Wenn sich der Betreiber Ihrer PV-Anlage ändert (z. B. Hausverkauf, Übergabe, Erbschaft), ist eine Meldung an den zuständigen Netzbetreiber (Stadtwerke Straubing) und an das Marktstammdatenregister notwendig.
Bitte füllen Sie zur Meldung an die Stadtwerke die Formulare zum Betreiberwechsel vollständig aus und senden Sie diese zusammen mit den notwendigen Nachweisen an eeg-kwk@stadtwerke-straubing.de
Wichtig ist dabei, dass sowohl der neue Betreiber als auch der bisherige Betreiber die Unterlagen unterschrieben haben.
Bitte beachten Sie: Ein Betreiberwechsel muss rechtzeitig angezeigt werden muss. Ein rückwirkender Wechsel kann nicht bearbeitet werden.
Für das Darstellen und Ausdrucken einer PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
Modultausch/Umzug PV-Anlage/Stilllegung
Wenn Sie PV-Module aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls tauschen oder ersetzen müssen, füllen Sie bitte das Formular Erklärung zum Austausch von PV-Modulen zusammen mit Ihrem Elektroinstallateur aus und senden Sie es an eeg-kwk@stadtwerke-straubing.de
Wenn Sie Ihre PV-Anlage umziehen möchten (z. B. bei Balkonkraftwerken), füllen Sie bitte den Antrag Umzug einer Erzeugungsanlage vollständig aus und senden Sie diesen an eeg-kwk@stadtwerke-straubing.de. Sollte der Umzug in ein anderes Netzgebiet stattfinden, melden Sie bitte die Erzeugungsanlage beim neuen Netzbetreiber mit dem Hinweis, dass diese bereits an einem anderen Standort in Betrieb war.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Standort auch im Marktstammdatenregister entsprechend abändern müssen.
Für das Darstellen und Ausdrucken einer PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
KWK-Anlagen
Melden Sie Ihre KWK-Anlage zusammen mit Ihrem Installateur an. Reichen Sie dazu bitte folgende Unterlagen per E-Mail an eeg-kwk@stadtwerke-straubing.de ein:
Lageplan mit Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks sowie Kennzeichnung des geplanten Aufstellunsorts der KWK-Anlage
ggf. Vollmacht vom Anlagenbetreiber
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur vollständig ausgefüllte Anfragen bearbeitet werden können.
Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung kann die Anlage installiert werden und die Inbetriebsetzungsunterlagen müssen vom Installateur entsprechend ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail eingereicht werden an eeg-kwk@stadtwerke-straubing.de.
Zudem muss die KWK-Anlage im Marktstammdatenregister fristgerecht innerhalb 1 Monats angemeldet werden um Sanktionen und ggf. Strafzahlungen zu vermeiden.