Bitte beachten Sie: Um alle beanstandeten Fahrgäste gleich zu behandeln, werden Einsprüche ausschließlich auf Grundlage der bestehenden Beförderungsbedingungen geprüft. Wenn Sie bei einer Fahrausweisprüfung ohne gültiges Ticket angetroffen wurden, müssen Sie das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro bezahlen.
Ausnahme:
Sie haben Ihren gültigen persönlichen – auf Ihren Namen ausgestellten – Fahrausweis nur vergessen. Dann können Sie diesen persönlichen Fahrschein über die Upload-Funktion im EBE-Kontaktformular oder an verkehr@stadtwerke-straubing.de übermitteln oder in unserem Verkehrsbüro, Kundenzentrum 1, Heerstraße 43 innerhalb von 7 Tagen nachreichen und bezahlen nur 7 Euro.
Fragen und Antworten zum erhöhten Beförderungsentgelt:
Wann muss ich meine Fahrkarte im Bus kaufen bzw. entwerten
Im Stadtbusverkehr muss bereits beim Einstieg der Fahrausweis gekauft oder entwertet werden. Unmittelbar an jedem Einstieg sind deshalb auch die Entwerter angebracht. Ein Fahrgast, der ein Fahrzeug betritt und nicht unverzüglich eine Fahrkarte kauft, am Entwerter vorbeigeht, davor stehen bleibt oder sich hinsetzt, hat sich keine gültige Fahrkarte beschafft und muss bei einer Kontrolle 60 EUR bezahlen. Es ist deshalb empfehlenswert, schon vor dem Einsteigen die Fahrkarte oder das Geld bereitzuhalten.
Die Fahrscheinprüfer ermöglichen es jedem Fahrgast, sein Ticket unverzüglich beim Einsteigen zu kaufen oder zu entwerten. Der Zeitpunkt der Kontrolle ist entscheidend. Diese findet immer zu einem Zeitpunkt statt, zu dem der Fahrausweis bereits gültig sein muss.
Welches Ticket kann ich nachträglich vorzeigen
Sollten Sie einmal bei einer Kontrolle Ihren gültigen, persönlichen und auf Ihren Namen ausgestellten Fahrausweis nicht dabeihaben, können Sie die Vorlage innerhalb von 7 Tagen nachholen. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich dadurch von 60 EUR auf 7 EUR.
Aber beachten Sie bitte: Vergesslichkeit zieht beim übertragbaren Ticket ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 EUR nach sich! Übertragbare Tickets können nicht nachgereicht werden, da zur selben Zeit auch ein anderer den Fahrausweis nutzen könnte.
Wo und wie kann ich das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?
1. Bezahlung per Banküberweisung
Sie können den Betrag überweisen:
Bankverbindung:
Sparkasse Straubing GmbH
IBAN: DE31 7425 0000 0000 003004
BIC: BYLADEM1SRG
Empfänger: Stadtwerke Straubing GmbH
Referenz: Hier unbedingt die EBE-Nummer eintragen (beginnend mit EBE-Nr. ...).
2. Bezahlung im Verkehrsbüro
können Sie auch in unserem Kundenzentrum 1, Heerstraße 43 bezahlen.
Unsere Öffnungszeiten:
MO - DO: 08.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
FR: 08.00 - 12.00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung
Was kann ich tun, wenn ich den Beanstandungsbeleg verloren habe?
Wenden Sie sich bitte postalisch an:
Stadtwerke Straubing GmbH
Verkehrsbüro
Sedandstraße 10
94315 Straubing
Mahnung Stadtwerke I Rechnung Inkassobüro erhalten?
Wenn Sie beanstandet wurden, haben Sie 14 Tage Zeit zu bezahlen. Wenn Sie nicht bezahlen, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von den Stadtwerken Straubing.
Wenn dann nach 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist - darauf wurden Sie in der Mahnung hingewiesen - geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren:
Ein telefonischer Einspruch bzw. Beschwerde ist nicht möglich. Hier gibt es mehrere Gründe: Zum Beispiel können wir nur Ihre schriftliche Darstellung unverfälscht direkt Ihrem Vorgang zuordnen. Zudem können wir nur so missbräuchliche Anrufe bzw. Informationsbeschaffung durch Dritte ausschließen (unsere postalische Antwort geht ja wieder direkt an Sie).
Ich wurde ohne Fahrschein angetroffen - werde ich angezeigt?
Bei erkennbarem Vorsatz, Manipulation des Fahrausweises oder Betrugsversuch wird parallel zur zivilrechtlichen Forderung Strafantrag erstattet (§ 265a, StGB).
Wer ist der Ansprechpartner bei Strafanzeigen?
Wenn bereits Strafanzeige erstattet wurde, sind Ihre Ansprechpartner ausschließlich die ermittelnden Behörden (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft).
Wo erfahre ich wieviel ich Ihnen schulde?
Wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich unter Angabe der Belegnummer an:
Es werden Ihre persönlichen Angaben (Anrede, Name, Vorname, Geburtstort, Geburtsdatum, Anschrift), fahrtrelevante Daten (Beanstandungsgrund, Kontrollhaltestelle, Einstiegshaltestelle, Zielhaltestelle auf der Linie, Datum und Uhrzeit der Kontrolle), Daten zu geleisteten und ausstehenden Zahlungen sowie Angaben zum Bearbeitungsstand gespeichert.
Wir speichern diese Daten zu Zwecken einer Kontrollbeanstandung bzw. der Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts.
Daten zu geleisteten Zahlungen werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten 10 Jahre lang aufbewahrt. Alle anderen personenbezogenen Daten werden spätestens mit Ablauf von 3 Jahren nach dem Jahr der Erhebung gelöscht, soweit eine längere Speicherung nicht zur Geltendmachung/Abwehr von rechtlichen Ansprüchen erforderlich ist.