Service  |  Unternehmen  |  Karriere  |  Beratungszentrum  |  Netzinformation

Stadtwerke News

01.06.2023 I Sperrung von Haltestellen der Linie 2

Sperrung der Haltestellen „Michaelsweg“, „Klinikum St. Elisabeth“, „Oppelner Straße / Römerpark“ der Linie 2

Ab Montag, den 05.06.2023, werden die oben genannten Haltestellen aufgrund der Vollsperrung des Kreuzungsbereichs Ittlinger Str. / Schlesische Str. bis auf weiteres nicht bedient. Die Umleitung erfolgt nach der Haltestelle „Stadtwerke“ über die Ittlinger Straße - Michaelsweg - Augsburger Str. - Finkenstr. - Pfauenstr. - Ittlinger Str. und Oppelner Str. wieder zurück auf den regulären Linienweg.

Für die Haltestellen „Michaelsweg“ sowie „Oppelner Straße“ werden in Sichtweite Ersatzhaltestellen aufgestellt. Kunden, welche für gewöhnlich die Haltestelle „Klinikum St. Elisabeth“ der Linie 2 nutzen, können in diesem Zeitraum auf die Haltestelle „Finkenstraße/Seniorenheim“ der Linie 1 oder die Haltestelle „Klinikum St. Elisabeth“ der Linie 4 ausweichen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
 

01.06.2023 I Freibadrutschen wieder in Betrieb

Eine gute Nachricht zum Wochenende: Der Pumpenschaden an der großen Wasserpumpe, die für den Wasserstrom auf den Freibadrutschen zuständig ist, ist behoben.

Die beliebten Rutschen sind ab sofort wieder in Betrieb!

26.05.2023 I Energiesprechstunden im Juni

Die günstigste Energie ist die, die man erst gar nicht verbraucht.  Die Stadtwerke Straubing auch im Juni wieder Energiesprechstunden an.
Dazu stehen die Energieberater der Caritas Straubing-Bogen am


Dienstag, den 06.06.2023

von 9.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr

bei den Stadtwerken Straubing, Kundenzentrum 2, Heerstraße 43a, für Fragen rund um das Thema Energie- und Wassersparen zur Verfügung.

Die Berater sind auch telefonisch unter der Tel-Nr. : (09421) 864-150 erreichbar.

Bitte halten Sie die letzten 2 Jahresabrechnungen  und ggf. eigene Aufzeichnungen (unterjährige Zählerstände) für die Beratung bereit!
 

10.05.2023 I Trinkwasserpreise ab 01.06.2023

Seit 01.05.2018 konnten die Stadtwerke Straubing den Preis für Trinkwasser stabil halten. Aber auch der Bereich der Wasserversorgung ist geprägt von stark steigenden Kosten für Material, Tiefbauleistungen, Personal und Treibstoffen. Dazu kommen noch hohe Investitionen für den Ausbau des Rohrnetzes, die Ertüchtigung der Wasseraufbereitung und ein rasanter Anstieg der Stromkosten.

Qualität und Versorgungssicherheit kosten Geld - für Investitionen und Unterhalts-aufwendungen in die sichere Wasserversorgung werden die Stadtwerke in den Jahren 2018 bis Ende 2023 15 Mio. Euro ausgegeben haben. Allein die Umbau- bzw. Erweiterungsarbeiten zu den Aktivkohlefiltern betragen dabei ca. 1,3 Mio. Euro. Eine Preisanpassung ist deshalb unumgänglich geworden. Zugunsten der Wasserkunden wurde jedoch als Kostenbasis weitgehend der Stand 2021 verwendet.

Zum 01.06.2023 erhöhen die Stadtwerke die Preise für Trinkwasser von 1,39 € auf 1,79 € pro Kubikmeter, der Grundpreis erhöht sich für die gebräuchlichste Zählergröße von 77,04 Euro auf 99,12 Euro im Jahr.

Die aktuelle Preisanpassung ist übrigens erst die 4. innerhalb von 20 Jahren. Die Preissteigerung (2004: 1,25 €/m³ - 2023: 1,79 €/m³) in dieser Zeit entspricht ziemlich genau der allgemeinen Inflationsrate in diesem Zeitraum von ca. 40 %, 2023 ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Für den Musterhaushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von 144 m³ erhöhen sich mit der Preisanpassung die Kosten um netto 79,68 Euro (28,7 %) von 277,20 €/Jahr auf 356,88 €/Jahr. Hinzu kommt die für das Lebensmittel Trinkwasser gültige Mehrwertsteuer von 7 %. Für 2023 erhöht sich die Jahresrechnung natürlich nur anteilig für den Verbrauch ab 01.06.2023.

1 Liter frisches Trinkwasser kostet damit für die Musterfamilie brutto 0,38 Cent.

Die Entscheidung für die Preiserhöhung haben sich die Stadtwerke und ihr Aufsichtsrat nicht leicht gemacht. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Stadtwerke auch in Zukunft die hohe Qualität der Wasserversorgung gewährleisten können.
 

05.05.2023 I Deutschlandtticket nun auch in Papierform

Nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums soll das Deutschlandticket als rein digitales Ticket umgesetzt werden. Die Stadtwerke Straubing arbeiten dafür mit dem Regensburger Verkehrsverbund (RVV) zusammen, da die Entwicklung einer eigenen App völlig unwirtschaftlich gewesen wäre. Über https://dticket.rvv.de kann das Deutschlandticket zudem auch im Browser am Computer abonniert werden. Der Fahrgast erhält dann das Ticket als PDF- und Wallet-Datei.

Für manche Fahrgäste ist das digitale Ticket aber ein großer Hemmschuh. Nicht jeder kann sich ein Smartphone leisten oder will überhaupt eines. Auch ist nicht jeder Kunde erfahren mit der Handhabung der entsprechenden Apps.

Ab sofort bieten die Stadtwerke deshalb als besonderen Service ein analoges 49-Euro-Ticket in Papierform an. Wir weisen allerdings darauf hin, dass dies lt. den Vorgaben des Verkehrsministeriums nur bis maximal 31.12.2023 möglich sein wird.

So erhalten Sie Ihr gedrucktes Ticket:
Sollten Sie weder ein Smartphone noch eine gültige E-Mail-Adresse zur Hand haben, besteht übergangsweise bis voraussichtlich maximal 31.12.2023 die Möglichkeit, das Deutschlandticket in gedruckter Form monatlich im Verkehrsbüro der Stadtwerke Straubing zu beziehen.
Für das Abonnement erfolgt die Bezahlung per SEPA-Lastschrift. Bitte halten Sie bei der Bestellung Ihre IBAN bereit.

So bestellen Sie Ihr Deutschlandticket - übergangsweise bis Ende des Jahres 2023- in Papierform:
• Besuchen Sie unser Verkehrsbüro der Stadtwerke Straubing, im Kundenzentrum 1 an der Heerstraße 43, 94315 Straubing
• Sie füllen ein Bestellformular aus und geben dabei neben Name und Adresse auch Ihre IBAN (für den Lastschrifteinzug) an.
• Sie sind ab sofort als Abonnentin oder Abonnent registriert.

Ihr Deutschlandticket liegt ausgedruckt auf Papier nach ca. zwei Arbeitstagen zur Abholung im Verkehrsbüro bereit – dies ist leider aktuell aus technischen Gründen nicht anders möglich. Später können Sie Ihr Ticket monatlich gegen Vorlage eines Ausweisdokuments im Verkehrsbüro abholen. Der Betrag von 49 Euro wird monatlich, gegen Ende des Vormonats, abgebucht.
Ihr Abo verlängert sich automatisch, außer Sie kündigen bis zum 10. eines Monats – direkt in unserem Verkehrsbüro.


Die Mitarbeiter des Verkehrsbüros sind natürlich auch gerne bereit, bei der Einrichtung der App oder bei der Bestellung des Deutschlandtickets als PDF-Datei zu unterstützen.
Durch das Angebot eines Tickets in gedruckter Form sollten nun alle Kundengruppen die Möglichkeit zum Erwerb des deutschlandweit gültigen Tickets haben.
Alle weiteren Infos zum Deutschlandticket finden Sie hier.
 

20.04.2023 I Stadtgärtnerei sagt Danke

Seit 3 Jahren haben die Stadtwerke Straubing das Ökostromprodukt „aktiv-Donau“ in ihrem Portfolio. Der Clou dabei: Mit dem Stromangebot „aktiv-Donau“ bezieht der Kunde nicht nur umweltfreundlichen Wasserkraftstrom aus der Region (Uniper-Wasserkraftwerk an der Staustufe Kagers), sondern unterstützt auch das Artenhilfsprogramm der Stadtgärtnerei: Mit dem Förderbeitrag von 0,5 Cent je Kilowattstunde, der in dem Stromangebot „aktiv-Donau“ enthalten ist, helfen die aktiv-Donau-Kunden ganz konkret mit, bedrohte einheimische Pflanzen zu erhalten und Straubing und seine Umgebung aufblühen zu lassen.

Waren es in 2021 noch gute 450 Kunden, die sich mit einem Stromverbrauch von 2.069.498 für das Ökostromprodukt entschieden hatten, freuen sich die Stadtwerke für das Jahr 2022 bereits über 587 Haushaltskunden und etliche Gewerbe- und Sondervertragskunden. Stattliche 3.300.438 Kilowattstunden kommen so zusammen, wobei die Haushaltskunden den Löwenanteil von 1.928.362 kWh beisteuern. Davon entfallen mittlerweile knapp 750.000 kWh auf die Betankung von E-Autos.

Geschäftsführer Günter Winter von den Stadtwerken konnte deshalb insgesamt 12.858,43 Euro Förderbeitrag ankündigen.

Oberbürgermeister Pannermayr freut sich sehr über das Engagement der Stadtwerke-Kunden für die bedrohten einheimischen Pflanzen und die Arbeit der Stadtgärtner. „Es ist großartig von den aktiv-Donau-Kunden, dass sie bereit sind, das Arche-Noah-Projekt der Stadtgärtnerei zu unterstützen.“

Das Artenhilfsprogramm bedeutet viel Arbeit, was neben Herzblut jede Menge gärtnerisches Wissen verlangt. Mit Hilfe von Biologen müssen die fast ausgestorbenen Blumen, Kräuter und Gräser erstmal gesucht und gefunden werden. Nach der „Ernte“ wird angesät, überwintert, pikiert und teils über Jahre gepflegt bis die Pflänzchen groß genug sind, an geeigneten Standorten wieder ausgebracht zu werden. Natürlich gehört auch eine umfangreiche Dokumentation zu den Fundorten und Bestandsentwicklungen zu den Aufgaben.

Auf diese Weise konnten z.B. die Bestände von Pulsatilla vernalis in der Region gesichert werden. Und auch andere Arten wie Scorzonera purpurea und Allium pulchellum konnten durch die Vermehrung in der Stadtgärtnerei Straubing an ihrem Naturstandort vor dem Verschwinden bewahrt werden.

„Eigentlich pflanzen wir auch Insekten“, so Stadtgärtner Markus Schlederer, der sich seit Jahren kompetent und liebevoll um die Aufzucht des Pflanzennachwuchses kümmert. “Für unsere Ökosysteme ist Biodiversität von entscheidender Bedeutung. Artenvielfalt erhalten, heißt vor allem auch einheimische Pflanzenarten zu erhalten. Dies sollte man auch im privaten Garten beherzigen. Viele Gärten sind zwar schön bunt anzusehen, sind ökologisch gesehen aber Wüsten, weil sie nur wenigen Tieren als Nahrung oder Rückzugsort dienen. Zumindest einen Teil des Gartens sollte man deshalb den einheimischen Pflanzen reservieren.“

 

 

 

 

Ihr Wissen geben die Stadtgärtner gerne weiter. So wurde am letzten Wochenende in Zusammenarbeit mit dem Verein für Gartenbau und Landespflege im Vereinsgarten am Hasenweg ein Staudenbeet mit autochthonen, also gebietsheimische Pflanzen angelegt. Die interessierten Gärtner haben dabei wertvolle Tipps bekommen, worauf man bei der Gestaltung eines solchen Beetes achten sollte, um lange Freude daran zu haben.

In diesem Jahr steht vor allem das Vermehren von bedrohten Pflanzen, die in der Gollau gefunden wurden, auf dem Plan. Ausgepflanzt soll vor allem im Stadtgebiet werden.

Die Straubinger Stadtgärtner sind so erfolgreich, dass sie mittlerweile ganz Niederbayern und die Oberpfalz mit Pflanz- bzw. Saatgut versorgen. U.a. übernehmen sie auch für den Nationalpark Bayerischer Wald die Aufzucht bedrohter einheimischer Pflanzen und Gehölzer.

Neben Engagement und Arbeitskraft, braucht es aber auch Kapital um das Artenhilfs-programm am Laufen zu halten. Im Jahr ergeben sich Kosten in Höhe von 100.000 Euro. Das Programm wird zwar von der Bezirksregierung Niederbayern gefördert, den Löwenanteil erbringt aber weiterhin die Stadt Straubing in Eigenleistung.

Umso mehr freut sich Stadtgärtner Jörg Mildenberger, der sich federführend um das Projekt kümmert, dass diese wertvolle Arbeit von den aktiv-Donau-Kunden der Stadtwerke so geschätzt wird und sagt herzlich „Danke“.
 

10.03.2023 I Umsetzung Preisbremsen

Bei den Stadtwerken Straubing wird mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen gearbeitet. Erst seit letztem Freitag ist ein erster Teil der notwendigen Software-Tools verfügbar, um die umfangreichen Änderungen in den Kundenverträgen einzupflegen.

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen verläuft folgendermaßen:
Der monatliche Abschlag für die Energielieferungen der Stadtwerke Straubing ist jeweils erst am ersten Werktag des Folgemonats zu zahlen. Der erste, durch die Preisbremsen reduzierte Abschlag wird demnach erst am 1. April fällig. Zu diesem Termin und in diesem Abschlagsbetrag wird auch die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März berücksichtigt.

Laut Gesetzgeber sollten die Kunden bereits am 01.03. entsprechend informiert werden. Gleichlautend mit vielen anderen Energieversorgern konnten auch die Stadtwerke Straubing diesen Termin aufgrund noch fehlender Software-Komponenten nicht einhalten. Die Kund:innen werden die angepassten Abschlagsanschreiben jedoch noch im Laufe des Monats März erhalten. Sorgfalt und korrekte Berechnung der Entlastungsbeträge und der Abschläge geht hier vor Schnelligkeit. In den Schreiben wird der prognostizierte Verbrauch, die Höhe der Preisbremsen, der individuelle Entlastungsbetrag pro Monat und pro Jahr sowie der neue Abschlag, der zu zahlen ist, enthalten sein. Auf die Umsetzung der Entlastungen hat der spätere Versand keinen Einfluss.

Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen, die ab März 2023 greifen sollen, werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet.

Da der Staat keine geeigneten Instrumente fand, die Entlastung an die Bürger weiterzugeben, wurde die Umsetzung der Preisbremsen auf die Energieversorger abgewälzt. Für die Umsetzung hatte der Gesetzgeber zudem sehr enge Fristen vorgegeben, was auch deutlich vom Branchenverband BDEW moniert wurde. Es mussten in Rekordzeit völlig neue IT-Lösungen entwickelt und komplexe Anpassungen der IT-Systeme vorgenommen werden. Eine Mammutaufgabe mit gewaltigem Arbeitsaufwand und immensen Belastungen für die Mitarbeiter und IT-Dienstleister und kostenintensiv dazu.

 

 

31.01.2023 I Information zu den Preisbremsen

 

Stand: 31.01.2023


Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom


Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Für Kundinnen und Kunden, die auch schon von der Soforthilfe profitiert haben, gelten die Preisbremsen ab dem 1.3.23. Zusätzlich werden diese mit der sogenannten Entlastungserstreckung rückwirkend auch für Januar und Februar umgesetzt. Für Kundinnen und Kunden, die für Gas und Wärme bisher noch keine Soforthilfe bekommen haben (im Regelfall Kundengruppen mit einem Verbrauch > 1,5 GWh) gelten die Preisbremsen bereits ab dem 1.1.2023. Diese Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die Preisbremsen sind für private Haushalte sowie kleine Betriebe und Großverbraucher bzw. Industrie je nach Energieform etwas unterschiedlich gestaltet. Private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe müssen in der Regel nichts tun, das heißt keine Erstattungsanträge oder Ähnliches stellen. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Versorger durch niedrigere Abschläge bzw. niedrigere Endabrechnungen auf Basis des bestehenden Vertrags. Lediglich anspruchsberechtigte Letztverbraucher, die im Wege der registrierenden Leistungsmessung beliefert werden (RLM-Messung – in der Regel ab 1,5 Mio. kWh/a), müssen ihrem Erdgaslieferanten in Textform mitteilen, dass die Voraussetzungen für ihre Anspruchsberechtigung vorliegen, sofern sie das nicht schon im Rahmen der Dezember-Soforthilfe gemacht haben.
Wie die Preisbremsen im Detail funktionieren, können Sie den Informationen auf dieser Seite entnehmen.

Auch unter Berücksichtigung der Preisbremsen lohnt es sich weiterhin Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie. 


Gas- und Wärmepreisbremse


Zum 01.01.2023 werden die Gas- und die Wärmepreisbremse eingeführt, mit denen die Preise für Erdgas und Wärme gedämpft werden. Sie sollen für private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe vom 1. März 2023 bis Ende 2023 gelten. Im März-Abschlag werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Damit sind Haushaltskundinnen und Kunden sowie kleine und mittlere Unternehmen für das gesamte Jahr 2023 vor sehr starken Preisanstiegen geschützt. Zum 01.02.2023 (erste Abschlagsfälligkeit) muss aber zunächst der vertraglich vor der Preisbremse vereinbarten Abschlagsbetrag gezahlt werden.

Erdgas:

Haushalte und kleinere Unternehmen
Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen und bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, erhalten eine jährliche Entlastung, wenn der Brutto-Arbeitspreis für Erdgas über 12 ct/kWh liegt. Dies ist bei den Stadtwerken Straubing im Jahr 2023 der Fall.
Konkret bedeutet das: Jeden Monat bezahlt man bei den Stadtwerken Straubing ein Elftel des prognostizierten Jahresverbrauchs als Abschlag. Liegt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis über 12 ct/kWh brutto (gesetzlich festgelegter Referenzpreis), so profitiert der private Haushalt sowie kleine und mittelständische Betriebe durch eine Erstattung. Der Entlastungsbetrag wird dabei von den Stadtwerken beginnend ab dem März-Abschlag bereits bei den Abschlagszahlungen berücksichtigt und führt somit zu einer Reduzierung der Abschläge.

Der jährliche Erstattungsbetrag (alles brutto) errechnet sich dabei wie folgt:
(Arbeitspreis -12 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022 (Stand September)

Der so von den Stadtwerken errechnete jährliche Erstattungsbetrag wird zunächst durch 12 geteilt. Der sich so ergebende monatliche Erstattungsbetrag wird im März-Abschlag  in dreifacher Höhe abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April-Abschlag bis zum Jahresende wird dann jeweils der vereinbarte Abschlag um den monatlichen Erstattungsbetrag reduziert.
Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neben den vom Kunden gezahlten Beträgen in 2023 auch der Erstattungsbetrag berücksichtigt.

Unternehmen (Großverbraucher bzw. Industrie) mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh
Unternehmen (Großverbraucher bzw. Industrie) mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten in der Regel eine monatliche Rechnung. Hier wird der monatliche Erstattungsbetrag also direkt bei der Monatsrechnung in Abzug gebracht, wenn der Netto-Arbeitspreis Energie (ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben) für Erdgas über 7 ct/kWh liegt.
Der jährliche Erstattungsbetrag (alles netto) errechnet sich dabei wie folgt:
(Arbeitspreis Energie - 7 ct/kWh) x 0,7 x IST-Jahresverbrauch 2021

Der jährliche Entlastungsbetrag wird durch 12 geteilt und der sich so ergebende monatliche Entlastungsbetrag bei der monatlichen Abrechnung ab Januar 2023 in Abzug gebracht. Grundsätzlich werden die monatlichen Entlastungsbeträge hier unter Vorbehalt gewährt, da die Entlastungsbeträge insgesamt (über alle Sparten und Verbrauchsstellen) auf eine absolute Höchstgrenze gedeckelt sind. Mit den Regelungen sollen die Vorgaben des Befristeten Krisenrahmens der Europäischen Kommission umsetzt werden. Es bestehen hier branchenindividuelle Regelungen und Anforderungen hinsichtlich der Anträge, die von der zuständigen Prüfbehörde gemäß § 2 Nr. 17 EWPBG geprüft werden. Diese Prüfbehörde muss noch über eine Rechtsverordnung festgelegt werden und ist noch nicht bekannt. Der Lieferant muss keine eigenen Nachforschungen betreiben.

Bitte beachten Sie auch die Mitwirkungspflichten für Unternehmen.

Wärme:
Die Regelungen der Wärmepreisbremse entsprechen weitgehend denen der Gaspreisbremse. Hier gelten jedoch abweichend folgende Werte:

Wärmeversorgte Haushalte und kleinere Unternehmen
Bei wärmeversorgten Haushalten und kleineren Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh verbrauchen und die bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag (alles brutto) dabei wie folgt:
(Arbeitspreis -9,5 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022 (Stand September)
Wärmeversorgte Unternehmen
Bei wärmeversorgten Unternehmen, die mehr als 1,5 Mio. kWh verbrauchen und nicht bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag (alles netto) dabei wie folgt:
(Arbeitspreis Energie – 7,54 ct/kWh) x 0,7 x IST-Jahresverbrauch 2021

Bitte beachten Sie auch die Mitwirkungspflichten für Unternehmen.



Strompreisbremse

Die Strompreisbremse soll vom 1. März 2023 bis Ende 2023 umgesetzt werden. Im März-Abschlag werden ebenfalls rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Damit sind alle anspruchsberechtigten Stromkunden für das gesamte Jahr 2023 vor sehr starken Preisanstiegen geschützt, zum 01.02.2023 muss aber zunächst von allen Kunden der vertraglich vor der Preisbremse vereinbarte Abschlagsbetrag gezahlt werden.

Haushalte und kleinere Unternehmen
Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, profitieren von der Strompreisbremse, wenn der Brutto-Arbeitspreis über 40 ct/kWh liegt
Bei Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen < 30.000 kWh errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles brutto) wie folgt:
(Arbeitspreis - 40 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022 (Stand September)

Für Entnahmestellen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh Strom im Jahr profitieren die Haushalte und kleinere Unternehmen von der Strompreisbremse, wenn der Netto-Arbeitspreis nur für Energie (vor Netzentgelten, Steuern und Abgaben) über 13 ct/kWh liegt.
Bei Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles netto) wie folgt:
(Arbeitspreis Energie - 13 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022

Der so von den Stadtwerken errechnete jährliche Erstattungsbetrag wird zunächst durch 12 geteilt. Der sich so ergebende monatliche Erstattungsbetrag wird im März vom vereinbarten Abschlag in dreifacher Höhe abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April bis zum Jahresende wird dann jeweils der vereinbarte Abschlag um den monatlichen Erstattungsbetrag reduziert.
Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neben den vom Kunden gezahlten Beträgen in 2023 auch der Erstattungsbetrag berücksichtigt.

Größere Unternehmen
Größere Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen < 30.000 kWh Strom im Jahr profitieren ebenfalls von der Strompreisbremse, wenn der Brutto-Arbeitspreis über 40 ct/kWh liegt. Für Entnahmestellen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh Strom im Jahr profitieren die Unternehmen von der Strompreisbremse, wenn der Netto-Arbeitspreis nur für Energie (vor Netzentgelten, Steuern und Abgaben) über 13 ct/kWh liegt.
Bei Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen < 30.000 kWh errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles brutto) wie folgt:
(Arbeitspreis - 40 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022 (Stand September)

Sollte für die Netzentnahmen eine RLM-Messung installiert sein (in der Regel > 100.000 kWh/a), so tritt an Stelle des prognostizierten Jahresverbrauchs für 2022 der IST-Jahresverbrauch 2021.
Bei Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles netto) wie folgt:
(Arbeitspreis Energie - 13 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022

Sollte für die Netzentnahmen eine RLM-Messung installiert sein (in der Regel > 100.000 kWh/a), so tritt an Stelle des prognostizierten Jahresverbrauchs 2022 der IST-Jahresverbrauch 2021.

Bitte beachten Sie auch die Mitwirkungspflichten für Unternehmen.

Größere Unternehmen mit jährlicher Stromabrechnung
Der so von den Stadtwerken errechnete jährliche Erstattungsbetrag wird zunächst durch 12 geteilt. Der sich so ergebende monatliche Erstattungsbetrag wird im März-Abschlag vom vereinbarten Abschlag in dreifacher Höhe abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April -Abschlag bis zum Jahresende wird dann jeweils der vereinbarte Abschlag um den monatlichen Erstattungsbetrag reduziert.
Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neben den vom Kunden gezahlten Beträgen in 2023 auch der Erstattungsbetrag berücksichtigt.

Größere Unternehmen mit monatlicher Stromabrechnung
Bei Kunden mit monatlicher Abrechnung wird der jährliche Entlastungsbetrag durch 12 geteilt und der sich so ergebende monatliche Entlastungsbetrag bei der monatlichen Abrechnung ab März 2023 in Abzug gebracht. Der sich ergebende monatliche Erstattungsbetrag wird dabei im März in dreifacher Höhe von der Monatsrechnung abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April wird dann jeweils der monatliche Erstattungsbetrag von der Monatsabrechnung Strom in Abzug gebracht.
Grundsätzlich werden die monatlichen Entlastungsbeträge auch hier unter Vorbehalt gewährt, da die Entlastungsbeträge insgesamt (über alle Sparten und Verbrauchsstellen) auf eine absolute Höchstgrenze gedeckelt sind. Mit den Regelungen sollen die Vorgaben des Befristeten Krisenrahmens der Europäischen Kommission umgesetzt werden. Es bestehen hier branchenindividuelle Regelungen und Anforderungen hinsichtlich der Anträge, die von der zuständigen Prüfbehörde gemäß § 2 Nr. 11 StromPBG geprüft werden. Diese Prüfbehörde muss noch über eine Rechtsverordnung festgelegt werden und ist noch nicht bekannt. Der Lieferant muss keine eigenen Nachforschungen betreiben.


Mitteilungspflichten für Unternehmen:

Für das Darstellen und Ausdrucken einer PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

21.11.2022 I Entlastungspaket - Dezember-Soforthilfe

Information zur Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Fernwärmekunden

Aufgrund des Krieges in der Ukraine sind die Kosten für Erdgas und Fernwärme stark gestiegen. Hiervon sind sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen, die auf Erdgas angewiesen sind, betroffen. Der Gesetzgeber hat daher Maßnahmen entwickelt, um Verbraucher bei der Bewältigung dieser gestiegenen Kosten zu unterstützen. Dazu erhalten viele Erdgas- und Fernwärmekunden eine finanzielle Soforthilfe im Dezember. Diese Einmalzahlung wird aus Mitteln des Bundes finanziert und soll Kunden bis zur Einführung der Gaspreis- und Wärmepreisbremse (aktuell geplant für März 2023) entlasten.

Wir haben alles Wichtige zur Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Fernwärmekunden (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG) für Sie zusammengefasst.

Für unsere Erdgaskunden

Für unsere Wärmekunden


 

22.07.2022 I Energie sparen - Kleine Maßnahmen, große Wirkung

Die Gasmangelkrise und der befürchtete Lieferstopp von russischem Erdgas sind aktuell in aller Munde und damit auch das Thema Energiesparen.

Im Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden schlummern noch große Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz. Knapp 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland fallen auf den Gebäudebereich.

Nicht für alle Hausbesitzer kommen dabei die großen Lösungen, wie aufwändige Gebäudedämmungen, der Einbau effizienterer Heizsysteme oder der Wechsel des Energieträgers in Frage.
Es lassen sich aber auch ohne große bauliche Änderungen Energieeinsparpotenziale im bestehenden Heizsystem nutzen und auch kleine Maßnahmen zeigen große Wirkung – für die Umwelt und für den Geldbeutel. Manches lässt sich selbst erledigen, für manches braucht man aber auch die Hilfe der Fachleute, wie dem Heizungsfachbetrieb oder de Schornsteinfegers.

So sorgt eine richtig eingestellte Heizungsanlage für eine optimale Wärmeabgabe der Heizkörper in allen Räumen des Gebäudes. Schon eine kleine Überprüfung lohnt sich – sind Datum und Uhrzeit, Nachtabsenkzeiten, Warmwassertemperatur richtig eingestellt?

Zur Vorbereitung auf die Heizsaison sollte man aber am besten eine umfassende Wartung – gegebenenfalls einschließlich einer Reinigung – des Wärmeerzeugers zur Wirkungsgradoptimierung (Abgastemperatur, Abstrahlverluste usw.) durchführen, auch das Absenken der Vorlauftemperatur birgt ein Einsparpotential bis zu 15 %. Da Termine beim Fachhandwerk rar sind, sollte man die Wartung bereits jetzt beauftragen.

Einen etwas größeren Aufwand zieht ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems nach sich, der auch nachträglich für eine bestehende Heizung durchgeführt werden kann. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Berechnung der erforderlichen Heizleistung und die entsprechende Einstellung an den Heizkörpern anhand vieler Faktoren und Daten, z.B. der Raumgröße, der Wandflächen und Fenster. Unregulierte Heizungs-anlagen verfügen häufig nicht über einen einheitlichen Druck. Ein gleichbleibender Druck in allen Leitungen ist aber notwendig, um ausreichend Warmwasser zu allen Heizkörpern zu transportieren.

Ein hydraulischer Abgleich schafft Abhilfe: Für jeden Raum wird die erforderliche Heizleistung berechnet, die Heizkörper entsprechend justiert, um das korrekte Wasservolumen zu gewährleisten, und gegebenenfalls im Heizsystem notwendige Einstellungen vorgenommen. Dabei wird meist auch die Vorlauftemperatur des Heizsystem angepasst. Das Abgleichen einer Heizung bedeutet einige Stunden Arbeit für einen Fachhandwerker. Die Maßnahme ist in verschiedene Förderprogramme eingebunden, auch hier kann der Fachmann Auskunft geben.

Oftmals wird auch nur an die Wärmeabgabe gedacht, nicht aber an den Stromverbrauch, der zum Betrieb der Heizungsanlage nötig ist. Auch hier könnte die Energie besser genutzt werden, denn Heizungspumpen sind häufig veraltet und echte Stromfresser. Moderne Pumpen dagegen sind hocheffizient und verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom.

Heizungsrohre sollten gut gedämmt sein, damit weniger Wärme auf dem Weg vom Heizkessel zu den Heizkörpern verloren geht. Das gilt natürlich auch für die Warmwasserrohre. Eine nachträgliche Dämmung ist unkompliziert und kann man entweder selbst durchführen oder die Dienste der Fachleute in Anspruch nehmen.

Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch 1 Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch bereits um sechs Prozent reduzieren.
Dabei kann auch der Austausch vorhandener alter Heizkörperventile gegen programmierbare Ventilköpfe, vor allem in Bad, Werkstatt, Kinder- oder Schlafzimmer, Sinn machen. Sie ermöglichen die Beheizung zu ausgewählten Zeiten mit ausgewählten Temperaturen in wiederkehrendem Rhythmus und die automatische Absenkung auf eine andere Temperatur danach. Der Austausch ist in der Regel unkompliziert und kann bei handwerklichem Geschick auch selbst durchgeführt werden. Ansonsten hilft der Heizungsfachbetrieb weiter. Auch viele Schornsteinfeger bieten diese Dienstleistung an.

Vor der Heizsaison ist es immer sinnvoll die Heizkörper zu entlüften. Denn nach monatelangem Stillstand im Sommer, kann sich Luft in der Anlage sammeln, Damit zirkuliert das Heizwasser nicht mehr optimal und kann sich mehr gleichmäßig verteilen.

Vor allem in den kühleren Monaten sollte man darauf verzichten, die Fenster über einen längeren Zeitraum gekippt zu lassen. Denn dadurch geht die ganze Wärme verloren. Mehrmaliges Stoßlüften am Tag für ein paar Minuten ist wesentlich effektiver. Es findet ein rascher Luftaustausch statt, ohne den anhaltenden Wärmeverlust. Lässt man die Fenster den ganzen Tag geöffnet, benötigt die Heizungsanlage am Abend besonders viel Gas, um die Räume wieder aufzuheizen. Wenn man die Heizkörper während des Lüftens abdreht, lässt sich zusätzlich Gas sparen.

Auch Solaranlagen sollten kontrolliert und gewartet werden, denn bei einem Defekt heizt die Gastherme bzw. der Ölkessel den Pufferspeicher auf.
Für viele Maßnahmen zur Heizungsoptimierung gibt es übrigens Fördermittel. Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ fördert das BMWK Privatpersonen, Unternehmer und Kommunen, die ihre Heizung verbessern lassen. Die BEG EM des BMWK fördert sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Dabei ist wichtig, dass man sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert, bevor man den Vertrag zur Heizungsoptimierung abschließt. Der Ablauf ist ganz einfach: Name, Adresse und Standort der Heizanlage online eingeben und registrieren.

Dem Antrag ist eine Erklärung des Fachunternehmers oder eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de) über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie über die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes und die voraussichtlichen Kosten beizufügen. Man erhält daraufhin unverzüglich eine Registrierungsnummer. Die Auszahlung erfolgt auch durch das BAFA, nachdem Sie Ihre Rechnung mit der Fachunternehmererklärung oder der Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste unter Angabe der Registrierungsnummer für die durchgeführte Maßnahme eingereicht haben.
Auch hier hilft das Heizungsfachhandwerk sowie das Schornsteinfegerhandwerk weiter.
 

05.07.2022 I Energie sparen - das können Haushaltskunden tun

Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher bitten die Stadtwerke jeden Energieverbraucher, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Industrie als größtem Erdgasverbraucher. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit die Industrie und damit letztendlich die Arbeitnehmer ohne zu starke Einschränkungen weiterlaufen kann.

Dazu gehören kleine Dinge im Alltag, wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens.

Insbesondere im kommenden Winter sollten Haushalte noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch 1 Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch bereits um sechs Prozent reduzieren. Generell sollte man überlegen, ob wirklich jeder Raum beheizt werden muss. Im Arbeitszimmer oder Hobbykeller müssen nicht ganztägig wohlig-warme 21 Grad Celsius herrschen.

Auch die Heizthermostate sollten auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Ständiges Aus- und Einschalten sollte man vermeiden. Sinnvoller ist es, die Heizung leicht runter zu drehen, wenn man nicht zuhause ist bzw. man die Fenster zum Lüften öffnet. Denn kühlen die Räume zu stark aus, dauert es zu lange, diese wieder aufzuheizen und man verbraucht wesentlich mehr Gas.

Vor der Heizsaison ist es sinnvoll die Heizkörper zu entlüften. Denn nach monatelangem Stillstand im Sommer, kann sich Luft in der Anlage sammeln, Damit zirkuliert das Heizwasser nicht mehr optimal und kann sich mehr gleichmäßig verteilen.

Heizkörper sollte man grundsätzlich nicht zustellen, insbesondere sollte man darauf achten, dass der Wärmefühler des Heizthermostates nicht verdeckt ist. Die Heizkörper sollten auch regelmäßig gereinigt und entstaubt werden.

Vor allem in den kühleren Monaten sollte man darauf verzichten, die Fenster über einen längeren Zeitraum gekippt zu lassen. Mehrmaliges Stoßlüften am Tag für ein paar Minuten ist wesentlich effektiver. Es findet ein rascher Luftaustausch ohne anhaltenden Wärmeverlust statt.

Ist der Temperaturunterschied zwischen Räumen groß, sollten die Türen zu kühleren Zimmern geschlossen bleiben. Das verhindert außerdem, dass sich Kondenswasser an der Außenwand des kühlen Raums bildet, sobald warme Luft einströmt.

Undichte Fenster und Türen sorgen für zusätzlichen Gasverbrauch. Häufig helfen hier bereits Isolierklebebänder, Dichtungsbänder oder Zugluftstopper.

Hausbesitzer sollten darauf achten, dass die Heizung regelmäßig gewartet und der Gasbrenner fachgerecht eingestellt ist. Heizungsrohre sollten gut gedämmt sein, damit weniger Wärme auf dem Weg vom Heizkessel zu den Heizkörpern verloren geht.

Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.

Nicht nur Gas sparen ist ein Gebot der Stunde, auch Strom sparen wirkt sich auf die Füllung der Gasspeicher aus. Aktuell werden noch ca. 14 % des deutschen Gasverbrauches für die Produktion von Strom verwendet.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat viele Informationen und Tipps unter dem Titel „80 Millionen gemeinsam für Energiesparen – jetzt mitmachen“ für Bürger:innen und Unternehmen auf ihrer Homepage zusammengestellt: www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Thema/energiespartipps.html
 

 

Wir halten unser Leitungsnetz für Sie immer auf dem neuesten Stand. Bitte haben Sie Verständnis, dass es dadurch gelegentlich zu Behinderungen kommen kann.

 

Zurück