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24.11.2023 | Pendelbus in der Weihnachtszeit
Auch dieses Jahr fährt der Pendelbus zwischen dem Parkplatz Am Hagen an den vier Donnerstagen und zusätzlich an den vier Freitagen vor Weihnachten länger. Die Fahrzeiten werden an den Donnerstagen (30.11., 07.12., 14.12. und 21.12.) und an den Freitagen (01.12., 08.12., 15.12. und 22.12.) bis 20:15 Uhr ausgeweitet.
Der letzte Kurs ab Stadttheater fährt um 20:00 Uhr, ab Theresienplatz um 20:05 Uhr.
An den vier Samstagen vor Weihnachten (02.12., 09.12., 16.12. und 23.12.) werden die Fahrzeiten bis 18:15 Uhr ausgeweitet.
Der letzte Kurs ab Stadttheater fährt um 18:00 Uhr, ab Theresienplatz um 18:05 Uhr.
20.11.2023 | Jahresablesung 2023
Die Stadtwerke sind als Netzbetreiber verpflichtet, jährlich einmal die Zählerstände zu erheben. Die Jahresablesung ist unabhängig davon, von welchem Lieferanten die Netzkunden versorgt werden. Bei Netzkunden, die durch einen anderen Versorger beliefert werden, werden die Zählerstände automatisch an den Lieferanten weitergeleitet.
Seit dieser Woche erhalten die Energie- und Wasserkunden der Stadtwerke Straubing Ablesekarten, mit der Bitte, ihre Zähler abzulesen und die Zählerstände zügig an die Stadtwerke zu melden.
Damit die Zählerstandsmeldungen möglichst bequem erledigt werden können, gibt es ein breites Spektrum an Möglichkeiten:
Die einfachste Möglichkeit für alle Kunden, die von den Stadtwerken mit Energie und/oder Wasser beliefert werden, ist die Meldung über das Kundenportal der Stadtwerke unter www.stadtwerke-straubing.de. Nach der unkomplizierten Registrierung sind im Kundenkonto bereits alle unter der Kundennummer/Rechnungseinheit registrierten Zähler angelegt. Der Kunde muss nur noch die abgelesenen Zählerstände eingeben.
Es geht aber auch ohne Registrierung: Einfach auf der Stadtwerke-Homepage den Button „Jahresablesung 2023 – ohne Registrierung….“ anklicken. Hier ist dann die jeweilige Zähler-Nummer einzugeben. Dieser Bereich kann von allen Kunden (auch Netzkunden bzw. EEG-Einspeisern) genutzt werden.
Eine weitere digitale Möglichkeit ohne Registrierung ist, die Zählerstände über E-Mail an abrechnung@stadtwerke-straubing zu senden.
Kunden, die über keinen Internetzugang verfügen, können die Zählerstände per Post über die ausgefüllte Ablesekarte melden oder für die Übermittlung per Fax die Nr. 09421/864-252 benutzen. Selbstverständlich werden die Zählerstände auch telefonisch unter der Tel.Nr. 09421/864-290 entgegengenommen.
Die Messeinrichtungen von Mehrfamilienhäusern ab 8 Zählern werden von den Stadtwerken abgelesen, ebenso die Zähler der Hausverwaltungen, mit denen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Kunden werden mit einer Benachrichtigung im Hausflur über die Ablesung durch die Stadtwerke informiert und erhalten keine gesonderte Ablesekarte.
Alle Zählerableser der Stadtwerke sind mit einem Dienstausweis ausgestattet.
Die Aktion umfasst ca. 30.000 Strom-, 10.000 Gas-, 10.000 Wasserzähler und 200 Wärmezähler und soll bis 11. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Bei Kunden, deren Zählerstände bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, müssen die Verbräuche geschätzt werden.
15.11.2023 I Stadtwerke geschlossen
Wegen einer Betriebsversammlung sind am Mittwoch, den 13.12.2023 ab 12:30 Uhr die Büros und Werkstätten der Stadtwerke Straubing geschlossen.
Der Entstördienst ist selbstverständlich unter der Tel. 09421/864-0 erreichbar.
02.11.2023 I Halloweenparty im aquatherm
Fledermäuse an den Wänden, blutige Augäpfel im Nichtschwimmerbecken – kein Grund zur Sorge! Denn das war nur die Dekoration bei der großen Halloweenparty vergangenen Dienstag im aquatherm. Ab 16:00 Uhr war dort ein buntes Programm geboten, das über 800 Gäste anlockte und begeisterte. „Wir freuen uns, dass die Veranstaltung so großen Anklang gefunden hat und wir an den Erfolg früherer Partys anknüpfen konnten“, zeigte sich Clemens von Ruedorffer, Bereichsleiter beim Betreiber Stadtwerke Straubing, begeistert.
Den größten Spaß machten kleinen und großen Besuchern die blutigen Augäpfel im Nichtschwimmerbecken – handbemalte, extra große Wasserbälle, die pausenlos über das Wasser jagten. Zwischendurch färbten die Badeprofis mehrmals das Wasser ein, was zusammen mit der grandiosen Lichtstimmung im aquatherm und der schaurig-schönen Dekoration den Gruselfaktor noch steigerte. Ein eigener DJ setzte mit geschickter Musikauswahl zusätzlich Akzente und sorgte für ausgelassene Stimmung.
Großer Andrang herrschte zum Höhepunkt der Halloweenparty bei den Wasserspielen. Die Animateure hatten sich dazu kindgerechte, thematisch passende Spiele wie „Ghostbusters“ ausgedacht, bei denen Geschick und Beweglichkeit gleichermaßen gefordert waren. Als Gewinn gab es einen Zauberkürbis, der bei Kontakt mit Wasser dieses in lebhaftes Orange färbt und eine lustige Schwammfigur freigibt. Leer ging keines der Kinder aus: Mitarbeiter der Stadtwerke verteilten Süßigkeiten für alle kleinen und großen Schwimmer. Für den großen Hunger hatte das Team vom Bistro Pool Paradise ein grusel-leckeres Halloween-Menü zusammengestellt.
Zum Abschluss des Badevergnügens sorgten Gruselgeschichten – gekonnt akustisch unterlegt – für Gänsehaut. In der Schmink-Ecke konnten sich die Gäste noch schaurige oder schöne Kunstwerke auf die Haut zaubern lassen und damit ein bisschen Halloween mit nach Hause nehmen.
„Eine tolle Veranstaltung, das Rundum-sorglos-Paket praktisch“, lobten auch die Gäste. „Party-Organisation, Dekoration, lustige Spiele, fantasievolles Essen und sogar das passende Halloween-Outfit (zumindest das Make-Up) – und das alles zum normalen Eintrittspreis, ein Spitzen-Angebot!“
Das schreit nach einer Fortsetzung, findet auch Bereichsleiter Clemens von Ruedorffer: „Wir haben diesen Herbst mit ersten Veranstaltungen gestartet. Natürlich müssen wir die Rentabilität der Events sorgfältig prüfen. Daraus werden wir dann den Veranstaltungskalender für nächstes Jahr entwickeln – bleiben Sie gespannt!“
Eindrücke von der Halloweenparty 2023 finden Sie unter Bäder > Veranstaltungen.
23.11.2023 I Energiesprechstunden im Dezember
Die günstigste Energie ist die, die man erst gar nicht verbraucht. Die Stadtwerke Straubing auch im Oktober wieder Energiesprechstunden an.
Dazu stehen die Energieberater der Caritas Straubing-Bogen am
Dienstag, den 05.12.2023
von 9.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 - 15.30 Uhr
bei den Stadtwerken Straubing, Kundenzentrum 2, Heerstraße 43a, für Fragen rund um das Thema Energie- und Wassersparen zur Verfügung.
Die Berater sind auch telefonisch unter der Tel-Nr. : (09421) 864-150 erreichbar.
Bitte halten Sie die letzten 2 Jahresabrechnungen und ggf. eigene Aufzeichnungen (unterjährige Zählerstände) für die Beratung bereit!
11.10.2023 I Gesundheitstag der Stadtwerke
„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“. Mit diesem Zitat von Arthur Schopenhauer wurde der Gesundheitstag der Stadt Straubing, der Stadtwerke Straubing und der weiteren städtischen Gesellschaften am 11.10.2023 im Foyer der Joseph-von-Fraunhofer-Halle eröffnet. Die kommunalen Unternehmen der Stadt Straubing nehmen als verantwortungsvolle Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden sehr ernst. Dass die gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben eingehalten werden, ist sowieso selbstverständlich. Ein Gesundheitstag bietet eine sehr gute Möglichkeit darüber hinaus kompakt gesundheitliche Themen aufzugreifen und die Mitarbeitenden zu einer gesunden Lebensweise zu informieren und motivieren.
In der Zeit 9 bis 16 Uhr konnten die Mitarbeitenden der Stadt Straubing, der Stadtwerke Straubing, sowie der städtischen Gesellschaften (Wohnungsbau GmbH, Flugplatz GmbH, Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH) vorbeikommen und sich zu vielen Gesundheitsthemen informieren und bei verschiedenen Aktionen mitmachen. Rund 400 Teilnehmer.innen haben das Angebot wahrgenommen.
Am Vitaminrad konnte man sich gesunden Orangensaft erstrampeln, an der Reaktionswand seine Koordination und Beweglichkeit austesten. Viel Informatives und auch Überraschendes zum Thema gesunde Ernährung gab es bei den Ausstellungen „Rund ums Fett“ oder „Rund um den Zucker“ der AOK zu entdecken. Das Angebot der Einhorn-Apotheke, seinen aktuellen Blutzucker- und Cholesterin-Spiegel messen zu lassen, haben viele Mitarbeitende gerne wahrgenommen, ebenso den Sehtest des Klinikums Straubing. Das Bayerische Rote Kreuz klärte rund um das für viele Betroffene lebenswichtige Thema Organspende auf. Daneben gab es viele Informationen zur Arbeitssicherheit, der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Fachleute der kommunalen Unternehmen standen dazu gerne Rede und Antwort. Das Fitnessstudio Fritz und das Cross Style Camp gaben nicht nur einen Überblick über ihre Leistungen und Angebote, sondern auch wertvolle Tipps zur Prävention. Ein Gewinnspiel mit attraktiven Preisen und gesunde Snacks rundeten den Besuch beim Gesundheitstag ab.
Großen Dank sprach Herr Oberbürgermeister Markus Pannermayr den Organisatoren Herrn Martin Greß und Frau Tanja Pacher (Personalrat der Stadt Straubing), sowie Frau Barbara Schmid (BGM-Fachkraft der Stadtwerke Straubing) aus. In Kooperation mit der AOK konnte ein abwechslungsreiches Programm rund um das Thema Gesundheit zusammengestellt werden.
Das Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war durchwegs positiv und alle Organisatoren und Mitwirkenden waren sich einig: Ein gelungener Tag für die Gesundheit aller.
04.10.2023 | Events 2023: Sauna
Im Herbst warten besondere Highlights auf die Badegäste. Jeweils am ersten Samstag im Monat lockt der Sauna Samstag mit Extras je nach Jahreszeit.
- 07.10. | Bayerische Sauna: Weißbier, Brezn und Obazda inklusive!
- 04.11. | Teatime-Sauna: Es erwarten Sie exklusive Tee-Spezialitäten!
- 02.12. | Santa-Sauna: Passend zur Vorweihnachtszeit gibt´s heute Lebkuchen und Glühwein!
Weitere Infos finden Sie unter Veranstaltungen.
02.10.2023 | Hallenbadsaison startet
Seit Montag wird wieder geschwommen und geplantscht im aquatherm. „Der Hallenbadbetrieb ist reibungslos angelaufen“, erklärt Betriebsleiter Andreas Seubert.
In der neuen Saison sind alle Becken nun wieder auf Normaltemperatur, freut sich der Betriebsleiter. Natürlich gelte es weiterhin, nachhaltig mit Energie und Wärme zu haushalten: „Das ist ein Zukunftsthema und daran arbeiten wir laufend.“ So nutzt man im aquatherm zum Beheizen des Badewassers seit Jahren Geothermie, hat nachhaltige Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung sowie frequenzgesteuerte Pumpen in Betrieb und optimiert die Anlagen stetig.
Badevergnügen gibt es in der Hallenbadsaison wie gewohnt montags von 10:00 – 21:00 Uhr sowie Dienstag bis Sonntag von 08:00 – 21:00 Uhr. Die unterschiedlichen Saunen sind von 10:00 – 22:00 Uhr geöffnet bzw. sonntags bis 21:00 Uhr. Dabei ist montags Herrensauna sowie Dienstag und Donnerstag Damensauna. Am Kinderspieltag – jeden Samstag ab 14:00 Uhr – gibt es ein besonderes Angebot an Wasserspielgeräten für Kinder kostenlos.
01.09.2023 | Bayerisches Ermäßigungsticket
Am 01.09.2023 startet das ermäßigte Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende im Freistaat Bayern. Das sogenannte Bayerische Ermäßigungsticket gibt es für 29,00 Euro. Es handelt sich dabei um ein Deutschlandticket, d.h. man kann damit den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland flexibel nutzen.
Alle Infos dazu finden Sie hier.
10.03.2023 I Umsetzung Preisbremsen
Bei den Stadtwerken Straubing wird mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen gearbeitet. Erst seit letztem Freitag ist ein erster Teil der notwendigen Software-Tools verfügbar, um die umfangreichen Änderungen in den Kundenverträgen einzupflegen.
Die Umsetzung der Energiepreisbremsen verläuft folgendermaßen:
Der monatliche Abschlag für die Energielieferungen der Stadtwerke Straubing ist jeweils erst am ersten Werktag des Folgemonats zu zahlen. Der erste, durch die Preisbremsen reduzierte Abschlag wird demnach erst am 1. April fällig. Zu diesem Termin und in diesem Abschlagsbetrag wird auch die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März berücksichtigt.
Laut Gesetzgeber sollten die Kunden bereits am 01.03. entsprechend informiert werden. Gleichlautend mit vielen anderen Energieversorgern konnten auch die Stadtwerke Straubing diesen Termin aufgrund noch fehlender Software-Komponenten nicht einhalten. Die Kund:innen werden die angepassten Abschlagsanschreiben jedoch noch im Laufe des Monats März erhalten. Sorgfalt und korrekte Berechnung der Entlastungsbeträge und der Abschläge geht hier vor Schnelligkeit. In den Schreiben wird der prognostizierte Verbrauch, die Höhe der Preisbremsen, der individuelle Entlastungsbetrag pro Monat und pro Jahr sowie der neue Abschlag, der zu zahlen ist, enthalten sein. Auf die Umsetzung der Entlastungen hat der spätere Versand keinen Einfluss.
Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen, die ab März 2023 greifen sollen, werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet.
Da der Staat keine geeigneten Instrumente fand, die Entlastung an die Bürger weiterzugeben, wurde die Umsetzung der Preisbremsen auf die Energieversorger abgewälzt. Für die Umsetzung hatte der Gesetzgeber zudem sehr enge Fristen vorgegeben, was auch deutlich vom Branchenverband BDEW moniert wurde. Es mussten in Rekordzeit völlig neue IT-Lösungen entwickelt und komplexe Anpassungen der IT-Systeme vorgenommen werden. Eine Mammutaufgabe mit gewaltigem Arbeitsaufwand und immensen Belastungen für die Mitarbeiter und IT-Dienstleister und kostenintensiv dazu.
31.01.2023 I Information zu den Preisbremsen
Stand: 31.01.2023
Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Für Kundinnen und Kunden, die auch schon von der Soforthilfe profitiert haben, gelten die Preisbremsen ab dem 1.3.23. Zusätzlich werden diese mit der sogenannten Entlastungserstreckung rückwirkend auch für Januar und Februar umgesetzt. Für Kundinnen und Kunden, die für Gas und Wärme bisher noch keine Soforthilfe bekommen haben (im Regelfall Kundengruppen mit einem Verbrauch > 1,5 GWh) gelten die Preisbremsen bereits ab dem 1.1.2023. Diese Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Die Preisbremsen sind für private Haushalte sowie kleine Betriebe und Großverbraucher bzw. Industrie je nach Energieform etwas unterschiedlich gestaltet. Private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe müssen in der Regel nichts tun, das heißt keine Erstattungsanträge oder Ähnliches stellen. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Versorger durch niedrigere Abschläge bzw. niedrigere Endabrechnungen auf Basis des bestehenden Vertrags. Lediglich anspruchsberechtigte Letztverbraucher, die im Wege der registrierenden Leistungsmessung beliefert werden (RLM-Messung – in der Regel ab 1,5 Mio. kWh/a), müssen ihrem Erdgaslieferanten in Textform mitteilen, dass die Voraussetzungen für ihre Anspruchsberechtigung vorliegen, sofern sie das nicht schon im Rahmen der Dezember-Soforthilfe gemacht haben.
Wie die Preisbremsen im Detail funktionieren, können Sie den Informationen auf dieser Seite entnehmen.
Auch unter Berücksichtigung der Preisbremsen lohnt es sich weiterhin Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie.
Gas- und Wärmepreisbremse
Zum 01.01.2023 werden die Gas- und die Wärmepreisbremse eingeführt, mit denen die Preise für Erdgas und Wärme gedämpft werden. Sie sollen für private Haushalte sowie kleine und mittelständische Betriebe vom 1. März 2023 bis Ende 2023 gelten. Im März-Abschlag werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 berücksichtigt. Damit sind Haushaltskundinnen und Kunden sowie kleine und mittlere Unternehmen für das gesamte Jahr 2023 vor sehr starken Preisanstiegen geschützt. Zum 01.02.2023 (erste Abschlagsfälligkeit) muss aber zunächst der vertraglich vor der Preisbremse vereinbarten Abschlagsbetrag gezahlt werden.
Erdgas:
Haushalte und kleinere Unternehmen
Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen und bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, erhalten eine jährliche Entlastung, wenn der Brutto-Arbeitspreis für Erdgas über 12 ct/kWh liegt. Dies ist bei den Stadtwerken Straubing im Jahr 2023 der Fall.
Konkret bedeutet das: Jeden Monat bezahlt man bei den Stadtwerken Straubing ein Elftel des prognostizierten Jahresverbrauchs als Abschlag. Liegt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis über 12 ct/kWh brutto (gesetzlich festgelegter Referenzpreis), so profitiert der private Haushalt sowie kleine und mittelständische Betriebe durch eine Erstattung. Der Entlastungsbetrag wird dabei von den Stadtwerken beginnend ab dem März-Abschlag bereits bei den Abschlagszahlungen berücksichtigt und führt somit zu einer Reduzierung der Abschläge.
Der jährliche Erstattungsbetrag (alles brutto) errechnet sich dabei wie folgt:
(Arbeitspreis -12 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022 (Stand September)
Der so von den Stadtwerken errechnete jährliche Erstattungsbetrag wird zunächst durch 12 geteilt. Der sich so ergebende monatliche Erstattungsbetrag wird im März-Abschlag in dreifacher Höhe abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April-Abschlag bis zum Jahresende wird dann jeweils der vereinbarte Abschlag um den monatlichen Erstattungsbetrag reduziert.
Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neben den vom Kunden gezahlten Beträgen in 2023 auch der Erstattungsbetrag berücksichtigt.
Unternehmen (Großverbraucher bzw. Industrie) mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh
Unternehmen (Großverbraucher bzw. Industrie) mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten in der Regel eine monatliche Rechnung. Hier wird der monatliche Erstattungsbetrag also direkt bei der Monatsrechnung in Abzug gebracht, wenn der Netto-Arbeitspreis Energie (ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben) für Erdgas über 7 ct/kWh liegt.
Der jährliche Erstattungsbetrag (alles netto) errechnet sich dabei wie folgt:
(Arbeitspreis Energie - 7 ct/kWh) x 0,7 x IST-Jahresverbrauch 2021
Der jährliche Entlastungsbetrag wird durch 12 geteilt und der sich so ergebende monatliche Entlastungsbetrag bei der monatlichen Abrechnung ab Januar 2023 in Abzug gebracht. Grundsätzlich werden die monatlichen Entlastungsbeträge hier unter Vorbehalt gewährt, da die Entlastungsbeträge insgesamt (über alle Sparten und Verbrauchsstellen) auf eine absolute Höchstgrenze gedeckelt sind. Mit den Regelungen sollen die Vorgaben des Befristeten Krisenrahmens der Europäischen Kommission umsetzt werden. Es bestehen hier branchenindividuelle Regelungen und Anforderungen hinsichtlich der Anträge, die von der zuständigen Prüfbehörde gemäß § 2 Nr. 17 EWPBG geprüft werden. Diese Prüfbehörde muss noch über eine Rechtsverordnung festgelegt werden und ist noch nicht bekannt. Der Lieferant muss keine eigenen Nachforschungen betreiben.
Bitte beachten Sie auch die Mitwirkungspflichten für Unternehmen.
Wärme:
Die Regelungen der Wärmepreisbremse entsprechen weitgehend denen der Gaspreisbremse. Hier gelten jedoch abweichend folgende Werte:
Wärmeversorgte Haushalte und kleinere Unternehmen
Bei wärmeversorgten Haushalten und kleineren Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh verbrauchen und die bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag (alles brutto) dabei wie folgt:
(Arbeitspreis -9,5 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022 (Stand September)
Wärmeversorgte Unternehmen
Bei wärmeversorgten Unternehmen, die mehr als 1,5 Mio. kWh verbrauchen und nicht bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag (alles netto) dabei wie folgt:
(Arbeitspreis Energie – 7,54 ct/kWh) x 0,7 x IST-Jahresverbrauch 2021
Bitte beachten Sie auch die Mitwirkungspflichten für Unternehmen.
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse soll vom 1. März 2023 bis Ende 2023 umgesetzt werden. Im März-Abschlag werden ebenfalls rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Damit sind alle anspruchsberechtigten Stromkunden für das gesamte Jahr 2023 vor sehr starken Preisanstiegen geschützt, zum 01.02.2023 muss aber zunächst von allen Kunden der vertraglich vor der Preisbremse vereinbarte Abschlagsbetrag gezahlt werden.
Haushalte und kleinere Unternehmen
Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, profitieren von der Strompreisbremse, wenn der Brutto-Arbeitspreis über 40 ct/kWh liegt
Bei Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen < 30.000 kWh errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles brutto) wie folgt:
(Arbeitspreis - 40 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022 (Stand September)
Für Entnahmestellen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh Strom im Jahr profitieren die Haushalte und kleinere Unternehmen von der Strompreisbremse, wenn der Netto-Arbeitspreis nur für Energie (vor Netzentgelten, Steuern und Abgaben) über 13 ct/kWh liegt.
Bei Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles netto) wie folgt:
(Arbeitspreis Energie - 13 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022
Der so von den Stadtwerken errechnete jährliche Erstattungsbetrag wird zunächst durch 12 geteilt. Der sich so ergebende monatliche Erstattungsbetrag wird im März vom vereinbarten Abschlag in dreifacher Höhe abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April bis zum Jahresende wird dann jeweils der vereinbarte Abschlag um den monatlichen Erstattungsbetrag reduziert.
Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neben den vom Kunden gezahlten Beträgen in 2023 auch der Erstattungsbetrag berücksichtigt.
Größere Unternehmen
Größere Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen < 30.000 kWh Strom im Jahr profitieren ebenfalls von der Strompreisbremse, wenn der Brutto-Arbeitspreis über 40 ct/kWh liegt. Für Entnahmestellen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh Strom im Jahr profitieren die Unternehmen von der Strompreisbremse, wenn der Netto-Arbeitspreis nur für Energie (vor Netzentgelten, Steuern und Abgaben) über 13 ct/kWh liegt.
Bei Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen < 30.000 kWh errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles brutto) wie folgt:
(Arbeitspreis - 40 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022 (Stand September)
Sollte für die Netzentnahmen eine RLM-Messung installiert sein (in der Regel > 100.000 kWh/a), so tritt an Stelle des prognostizierten Jahresverbrauchs für 2022 der IST-Jahresverbrauch 2021.
Bei Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles netto) wie folgt:
(Arbeitspreis Energie - 13 ct/kWh) x 0,8 x prognostizierter Jahresverbrauch 2022
Sollte für die Netzentnahmen eine RLM-Messung installiert sein (in der Regel > 100.000 kWh/a), so tritt an Stelle des prognostizierten Jahresverbrauchs 2022 der IST-Jahresverbrauch 2021.
Bitte beachten Sie auch die Mitwirkungspflichten für Unternehmen.
Größere Unternehmen mit jährlicher Stromabrechnung
Der so von den Stadtwerken errechnete jährliche Erstattungsbetrag wird zunächst durch 12 geteilt. Der sich so ergebende monatliche Erstattungsbetrag wird im März-Abschlag vom vereinbarten Abschlag in dreifacher Höhe abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April -Abschlag bis zum Jahresende wird dann jeweils der vereinbarte Abschlag um den monatlichen Erstattungsbetrag reduziert.
Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neben den vom Kunden gezahlten Beträgen in 2023 auch der Erstattungsbetrag berücksichtigt.
Größere Unternehmen mit monatlicher Stromabrechnung
Bei Kunden mit monatlicher Abrechnung wird der jährliche Entlastungsbetrag durch 12 geteilt und der sich so ergebende monatliche Entlastungsbetrag bei der monatlichen Abrechnung ab März 2023 in Abzug gebracht. Der sich ergebende monatliche Erstattungsbetrag wird dabei im März in dreifacher Höhe von der Monatsrechnung abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April wird dann jeweils der monatliche Erstattungsbetrag von der Monatsabrechnung Strom in Abzug gebracht.
Grundsätzlich werden die monatlichen Entlastungsbeträge auch hier unter Vorbehalt gewährt, da die Entlastungsbeträge insgesamt (über alle Sparten und Verbrauchsstellen) auf eine absolute Höchstgrenze gedeckelt sind. Mit den Regelungen sollen die Vorgaben des Befristeten Krisenrahmens der Europäischen Kommission umgesetzt werden. Es bestehen hier branchenindividuelle Regelungen und Anforderungen hinsichtlich der Anträge, die von der zuständigen Prüfbehörde gemäß § 2 Nr. 11 StromPBG geprüft werden. Diese Prüfbehörde muss noch über eine Rechtsverordnung festgelegt werden und ist noch nicht bekannt. Der Lieferant muss keine eigenen Nachforschungen betreiben.
Mitteilungspflichten für Unternehmen:
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So anstrengend Baustellen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer sind – so wichtig sind die Maßnahmen, um die Versorgungsinfrastruktur der Stadt Straubing sicher und zukunftsfähig zu gestalten. Denn nur, wenn Wasser- und Gasleitungen in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden, kann die Gefahr von Wasserrohrbrüchen oder Gas-Lecks von vorneherein minimiert werden. Die Beeinträchtigung für die Bevölkerung wird dadurch deutlich minimiert.
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