Schützen Sie sich und andere und tragen Sie eine Abdeckung für Mund und Nase, gerne auch selbstgenäht oder in Form eines Halstuches ("Community-Masken"), wenn Sie mit dem Bus unterwegs sind. Die Maskenpflicht besteht übrigens bereits beim Warten an der Haltestelle! Sie gilt für alle Fahrgäste ab dem 6. Geburtstag.
Für den Start zur Maskenpflicht im ÖPNV hat uns die Stadt Straubing ein Kontingent an einfachen Masken zur Verfügung gestellt, das wir - so lange Vorrat reicht - an unsere Fahrgäste verteilen.
Bitte beachten: Kein Vordereinstieg und kein Ticketverkauf in den Bussen
Im Stadt-Bus-Verkehr Straubing werden, bis vorerst 10.05.2020, als Vorsorgemaßnahme für das Fahrpersonal die vorderen Türen in allen Bussen für den Ein- und Ausstieg geschlossen bleiben. Die Fahrgäste werden gebeten, die hinteren Türen zu nutzen. Auch der Fahrkartenverkauf durch den Busfahrer bleibt weiterhin ausgesetzt.
Was kann jeder einzelne Fahrgast tun, um der Corona-Erkrankungswelle bestmöglich zu begegnen?
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes! Denn auch Menschen, die unwissentlich infiziert sind und keine Symptome aufweisen, sind mit Mund-Nasen-Schutz weniger ansteckend.
- Abstand halten!
- Fahren Sie früher oder später als sonst üblich, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
- Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu aus- oder einsteigenden Fahrgästen.
- Stehen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
- Beachtung der Hygieneregeln!
- Hände waschen, wann immer dies nötig und möglich ist.
- Husten- und Niesetikette beachten: Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. niesen! Das gilt auch, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Vermeiden Sie das Berühren ihres Gesichtes mit ihren Händen
Fragen zur Maskenpflicht in Bayern? Das Bayerische Staatsministerium für Bau, Wohnen und Verkehr hat die Antworten auf die häufigsten Fragen in einem Info-Blatt zusammengestellt: |