Stadtgebiet Straubing und Gemeinde Parkstetten
Fahrplan und Abfahrtsstellen
Preisgrenze 0, Preisstufe 1:
- AST-Tarif: 6,00 €
- ermäßigter Tarif: 4,00 €
- Familientarif: 7,00 €
Preisgrenze 1, Preisstufe 1:
- AST-Tarif: 6,50 €
- ermäßigter Tarif: 4,50 €
- Familientarif: 9,00 €
Preisgrenze 2, Preisstufe 2:
- AST-Tarif: 7,00 €
- ermäßigter Tarif: 5,00 €
- Familientarif: 10,00 €
Preisgrenze 3, Preisstufe 3:
- AST-Tarif: 7,00 €
- ermäßigter Tarif: 5,00 €
- Familientarif: 10,00 €
Preisgrenze 4, Preisstufe 4:
- AST-Tarif: 7,50 €
- ermäßigter Tarif: 5,50 €
- Familientarif: 12,00 €
Preisgrenze 5, Preisstufe 5:
- AST-Tarif: 8,00 €
- ermäßigter Tarif: 6,00 €
- Familientarif: 14,00 €
AST-Tarif: Der AST-Tarif ist der Tarif für Erwachsene.
Bei Preisgrenzen ist die Anzahl der überfahrenen Preisgrenzen angegeben.
Anzahl überfahrener Preisgrenzen:
Das Stadtgebiet wurde für den AST-Verkehr in Tarifzonen unterteilt. Diese werden begrenzt durch auf die Innenstadt (=Innenzone) zulaufende Korridorgrenzen und durch um die Innenstadt verlaufende Preisgrenzen. Der Fahrpreis errechnet sich aus der Anzahl überfahrener Preisgrenzen (siehe Tabelle oben).
Beim Überfahren der Korridorgrenzen wird zur Preisbildung immer eine Fahrt über die Innenzone zugrunde gelegt. Dabei wird das angenommene Durchfahren der Innenzone als Überschreiten einer Preisgrenze gewertet. Innerhalb der Innenzone besteht Bedienungsverbot.
Der AST-Familientarif ist nur im Stadtgebiet Straubing gültig und auf ein Fahrzeug begrenzt.
Preise gültig ab 01.01.2025
Der AST-Tarif ist der Tarif für Erwachsene.
Bis zu zwei Erwachsene mit zur Familie gehörende Kinder für ein reguläres Fahrzeug (kein Großraumfahrzeug). Der Familientarif kann ausschließlich für Erwachsene mit Kindern bis einschl. 14 Jahre genutzt werden.
Der ermäßigte Tarif ist gültig für:
- Kinder (6-14 Jahre)
- Deutschland-Ticket
- Zeitfahrkarten des Stadtbusverkehrs: Wochen -, Monats- und Jahreskarten, SBV-Schülerfahrkarten
- Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke.
- Begleitperson (vorhandenes Merkzeichen "B") benötigt keine Fahrkarte
Beim ermäßigten Tarif muss immer eine Originalfahrkarte oder OriginalAusweis vorgezeigt werden. Es wird keine Kopie anerkannt. Keine Ermäßigung bei: Einzel-, Tages-, Mehrfahrtenkarten, Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke, Bayern-Ticket, Gäubodenbahnticket, RVV-Ticket.
Kinder bis 5 Jahre nutzen das AST kostenlos.
Eine Begleitperson ab 6 Jahre ist erforderlich. Für die Begleitperson gilt der entsprechende Tarif.
Das Deutschlandticket wird nur im Stadtgebiet Straubing und in der Gemeinde Parksetten anerkannt. In Kooperation mit dem RVV können Sie über die RVVApp das D-Ticket erwerben. Die Einnahmen bleiben somit in der Region.
Berechnungsbeispiele von AST-Abfahrtsstelle - zum Zielort:
- Finkenstraße - Klinikum St. Elisabeth:
- Preisgrenze 0
- Preisstufe 1
- Ludwigsplatz - Tiergarten / AUQAtherm:
- Preisgrenze 1
- Preisstufe 1
- Ittling - Tiergarten / AQUAtherm:
- Preisgrenze 2
- Preisstufe 2
- Bahnhof - Industriegebiet Sand:
- Preisgrenze 3
- Preisstufe 3
- Haid - Alburg:
- Preisgrenze 4
- Preisstufe 4
- Kay - Industriegebiet Sand:
- Preisgrenze 5
- Preisstufe 5
Bei den Preisgrenzen ist die Anzahl der überfahrener Preisgrenzen angegeben.
Veranstaltungssammeltaxi im Stadtgebiet Straubing
Kultur erleben - mit dem Veranstaltungs-Sammeltaxi im Stadtgebiet Straubing sicher und bequem nach Hause fahren!
Fahrpreis im Stadtgebiet Straubing: 6,00 €
Sie können das Veranstaltungs-Sammeltaxi für Veranstaltungen im Theater am Hagen, Joseph-von-Fraunhofer-Halle, kleine Messehalle, Rittersaal, Rathaussaal, Alter Schlachthof nutzen.
Bei Veranstaltungen mit festem Ende:
Bestellen Sie vor der Veranstaltung, spätestens in der Pause, im Foyer / Garderobe ein Sammeltaxi und Sie werden 15 Minuten nach Ende der Vorstellung innerhalb des Stadtgebietes bis vor die Haustüre gebracht!
Bei Veranstaltungen ohne festem Ende:
Bestellen Sie telefonisch spätestens eine halbe Stunde vor Fahrtantritt ihr Sammeltaxi zu den im Fahrplan angegebenen Zeiten unter Tel.: 09421-51651
Abfahrtsstellen:
- Theater am Hagen
- Usulinengymnasium für Rittersaal
- Ludwigsplatz für Rathaussaal
- Stadtwerke für Alter Schlachthof
- Joseph-von-Fraunhofer-Halle, auch für kleine Messehalle
Nutzung durch schwerbehinderte Menschen im Stadtgebiet Straubing
Fahrkostenerstattung im Stadtgebiet Straubing
Fahrkostenerstattung durch die Stadt Straubing
Antragsberechtigte: Wohnsitz Straubing
Für schwerbehinderte Menschen, die einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr haben (gern. § 145 SGB IX), wird die Benutzung des AST durch das Amt für soziale Sicherung, für maximal 8 Fahrten je Monat, gefördert. Merkblatt, Antrag und weitere Auskünfte erhalten Sie vom Amt für soziale Sicherung, dem Behindertenbeirat der Stadt Straubing, dem Verkehrsbüro der Stadtwerke und vom AST-Auftragsunternehmer.
Formelle Voraussetzung ist das Vorliegen eines amtlichen Schwerbehindertenausweises mit unten genannten Merkzeichen*.
Die Beratungsstelle der Stadt Straubing für Menschen mit Behinderung:
Stadt Straubing - Amt für soziale Sicherung,
„Soziales Rathaus“, Bürgerservice
Am Platzl 31, 94315 Straubing
Telefon: 09421 / 944-70222
Email: sozialamt@straubing.de
Internet: www.straubing.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo. - Di.: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do.: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Hinweise für die Nutzung des Anruf-Sammel-Taxis durch schwerbe hinderte Menschen in Straubing - Fahrkostenerstattung durch die Stadt Straubing:
Die Fahrkostenerstattung wurde festgelegt durch Stadtratsbeschluss vom 31.1.1994; zuletzt erneuert am 22.9.1997. Sie ist eine freiwillige Leistung der Stadt Straubing. Das Anruf-Sammel-Taxi ist eine von den Stadtwerken betriebene Einrichtung (Anruf-Sammel-Taxi, Sedanstr. 10, Tel. 51651). Mit der Durchführung dieser Fahrten ist derzeit ausschließlich die Firma Taxi-Sprenger aus Straubing beauftragt.
Es ist weder Einkommen noch Vermögen der Antragssteller zu beachten. Maßgeblich ist allein, dass die Voraussetzungen des § 145 SGB XI gegeben sind! Eine Kostenerstattung erfolgt nicht, solange im Schwerbehinderten-Ausweis ein gültiger Vermerk über die Inanspruchnahme der Kfz-Steuerermäßigung eingetragen ist. (Dies betrifft jedoch nicht Personen, die wegen der Schwere ihrer Behinderung vollständig von der Kfz-Steuer befreit sind!) Soweit das Merkzeichen ”BL” oder ”B” im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen ist, können auch die Kosten für eine Begleitperson erstattet werden. Gefördert werden nur Fahrten innerhalb des Stadtbereichs und in die Nachbargemeinden Aholfing, Atting und Parkstetten.
Regelung:
- Für schwerbehinderte Menschen, die einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr haben (gern. § 145 SGB IX), wird die Benutzung des AST durch das Amt für soziale Sicherung gefördert. Formelle Voraussetzung ist das Vorliegen eines amtlichen Schwerbehinderten-Ausweises mit den unten genannten Merkzeichen*
-
Gefördert werden maximal 8 Fahrten je Monat. oder Das AST kann immer dann und in den Gebieten der Stadt in Anspruch genommen werden, wenn bzw. in denen keine Linienbusse und auch keine Taxi-Busse fahren.
-
Der betreffende Fahrgast zahlt zunächst den Fahrpreis und erhält dann auf Antrag unter Abzug einer Eigenbeteiligung von 1 Euro je Fahrt - die Kosten vom Amt für soziale Sicherung gegen Vorlage des betreffenden Kostenbelegs wieder erstattet. Eine Eigenbeteiligung entfällt bei Personen, bei denen die Voraussetzungen für die kostenlose Wertmarke im Sinne des § 145 Abs. i S. 5 SGB IX (Merkzeichen BL oder H /oder laufender Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder SGB 10 gegeben sind.
*Merkzeichen des amtlichen Schwerbehindertenausweises:
G: gehbehindert
aG: außergewöhnlich gehbehindert
Bl: blind
H: hilflos
Gl:gehörlos
Das entsprechende Antragsformular haben wir hier zum Download bereitgestellt
Auch Personen mit Rollstuhl können das Anruf-Sammeltaxi im Stadtgebiet Straubing nutzen. Hierfür wird ein spezielles Fahrzeug zur Beförderung von Personen mit Rollstuhl eingesetzt. Um sicher zu sein, dass Ihr E-Rollstuhl in das AST-Fahrzeug passt, können wir dies bei einem Probelauf testen. Die Rollstuhlrampe hat eine max. Tragekraft von 350 kg.
Die Beförderung von Personen mit Rollstuhl kann nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Taxiunternehmen erfolgen und nur, wenn das Taxiunternehmen die Beförderung ermöglichen kann.
Die Anmeldung des Fahrtwunsches muss mindestens eine Stunden vor der jeweiligen Abfahrtszeit erfolgen, da das Fahrpersonal auf das rollstuhlgerechte Fahrzeug wechseln muss.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur im Rahmen der vorhandenen Beförderungskapazität.
Merkzeichen des amtlichen Schwerbehindertenausweises: "aG"
Fahrgäste mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung mit dem Kennzeichen "aG" können das Anruf-Sammel-Taxi Montag bis Samstag ganztägig nach dem Sonn- und Feiertag Fahrplan nutzen.
Mobil mit Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung (Bl)
Auch Personen mit dem Merkzeichen Bl können das Anruf-Sammeltaxi im Stadtgebiet Straubing nutzen. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur im Rahmen der vorhandenen Beförderungskapazität.
Merkzeichen des amtlichen Schwerbehindertenausweises: "Bl"
Fahrgäste mit Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung mit dem Kennzeichen "Bl" können das Anruf-Sammel-Taxi Montag bis Samstag ganztägig nach dem Sonn- und Feiertag Fahrplan nutzen.
|