Zum 06.06.2025 sind wesentliche Änderungen bei der Stromanmeldung bei einem Umzug in Kraft getreten.
Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen
Ja. In den meisten Fällen können wir Sie auch an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen.
Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?
Ja. Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
Wann muss ich den Umzug melden?
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?
Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin bezahlen.
Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)
Was muss ich tun, wenn ich bei Einzug noch keinen Stromvertrag habe?
Rufen Sie uns an! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen unter der 09421 864-292 oder per Mail an vertrieb@stadtwerke-straubing.de .